Gleichstellung, Diversität und Antidiskriminierung
Chancengleichheit zu fördern bedeutet u. a., Menschen jeden Geschlechts selbstbestimmte Entscheidungen zur Lebensplanung abseits von Rollenklischees und ein Leben ohne Gewalt- und Noterfahrungen zu ermöglichen. Dazu zählt, bestehenden geschlechtsspezifischen Benachteiligungen entgegenzuwirken.
Die Bandbreite unserer Evaluationen in diesem Politikfeld umfasst sowohl Studien zu spezifischen Hilfsangeboten in schwierigen Lebenssituationen als auch die Evaluation von Ansätzen zur Förderung fairer Einkommensperspektiven und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Meldungen zum Thema
InterVal evaluiert die Sterilisationsregelung im Betreuungsrecht
Die InterVal GmbH führt in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Dr. jur. Julia Zinsmeister (TH Köln) eine umfassende Evaluierung der Sterilisationsregelungen im deutschen Betreuungsrecht durch. Das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben untersucht die Auswirkungen der Gesetzesreform vom 4. Mai 2021, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Veröffentlichung eines Praxisleitfadens zum „Umstieg aus der Prostitution“
Umstiegsberatung ist komplex: Eine heterogene Zielgruppe, individuelle Bedürfnisse und unterschiedliche lokale Rahmenbedingungen stellen besondere Herausforderungen dar. InterVal hat fünf Modellprojekte wissenschaftlich begleitet und wesentliche Erkenntnisse in einem Praxisleitfaden zusammengefasst.
Schutz vor Diskriminierung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden im Gleichbehandlungsdiskurs vor allem aus der Perspektive des Inklusionsgebots nach der UN-BRK betrachtet und für segregative Strukturen oder Entgelte unterhalb des Mindestlohnes kritisiert. Fragen der Gleichbehandlung stellen sich jedoch auch für die interne Organisation. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch in Werkstätten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat InterVal in Kooperation mit Prof. Tolmein mit einem Gutachten hierzu beauftragt.
Zehn Jahre vertrauliche Geburt
Seit Mai 2014 haben Mütter, die ihre Geburt und die Freigabe des Kindes zur Adoption geheim halten wollen, die Möglichkeit zu einer vertraulichen Geburt. Ein hinterlegter Herkunftsnachweis erlaubt dem Kind nach 16 Jahren die Identität der biologischen Mutter zu erfahren. InterVal hatte die komplexen Regelungen hierzu und die Wirkungen zwischen 2014 und 2017 umfassend evaluiert. Anlässlich des zehnjährigen Geburtstags des Gesetzes SchwHiAusbauG haben wir ausgewählte Daten zu den Wirkungen im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aktualisiert.