Erneute Aktualisierung von Daten über Beratungen zur vertraulichen Geburt sowie über Auswirkungen des SchwHiAusbauG auf anonyme Formen der Kindesabgabe

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Hintergrund der Studie

Am 1. Mai 2014 trat das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) in Kraft. Es soll dazu beitragen, dass Frauen, die glauben, ihre Schwangerschaft verheimlichen zu müssen, der Weg ins reguläre Hilfesystem geebnet wird, sie Unterstützung erhalten und damit heimliche Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen unnötig werden. Um diesen Frauen eine vertrauliche Geburt zu ermöglichen, dem Kind aber auch die Möglichkeit zu geben, nach 16 Jahren seine Herkunft zu erfahren, ist eine Vielzahl von Akteuren betroffen (angefangen bei Einrichtungen der Geburtshilfe über Beratungsstellen bis hin zu Adoptionsvermittlungsstellen).

Im Rahmen der bis zum Jahr 2017 laufenden Evaluation des SchwHiAusbauG führte InterVal u. a. Analysen zur Inanspruchnahme der neuen gesetzlichen Möglichkeiten für schwangere Frauen, zur Heranführung von schwangeren Frauen mit einem Wunsch nach Vertraulichkeit/Anonymität an das Hilfesystem und zu den Auswirkungen der Möglichkeit vertraulicher Geburten auf die anonymen Formen der Kindsabgabe (Babyklappen, anonyme Geburten, anonyme Arm-in-Arm-Übergaben und Aussetzungen) durch. Im Jahr 2019 wurden verschiedene Daten hierzu aktualisiert. Anlässlich des zehnjährigen Inkrafttretens des SchwHiAusbauG wurden mit einem neuen Auftrag diese Daten unter Beibehaltung der hier entwickelten Methodik erneut aktualisiert. Im Zentrum standen eine Auswertung von Sekundärdaten – Sonderauswertungen der Kinder- und Jugendhilfestatistik zu Adoptionen und Daten des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) – sowie eine kurze bundesweite Befragung von Fachkräften der Schwangerschaftsberatung inkl. von zwei (Gruppen-) Interviews mit ihren Trägern und Verbänden.

Mit der verpflichtenden Beratung zur vertraulichen Geburt werden Schwangere an das Hilfesystem herangeführt. Nur die Minderheit der Beratenen nimmt danach eine vertrauliche Geburt in Anspruch. Mehr der Beratenen entscheiden sich für ein Leben mit dem Kind oder für eine reguläre Geburt mit anschließender Freigabe des Kindes zur Adoption. Die von uns aktualisierten Daten zu den Beratungsgesprächen und Beratungsausgängen bestätigen diese Wirkung.

Die Zahl der jährlich vertraulich geborenen Kinder liegt inzwischen relativ stabil zwischen 100 und 130 Kindern. Eine aktuelle Sonderauswertung zu den Adoptionen von deutschen Kindern, deren Eltern unbekannt sind, bestätigt ein früheres Ergebnis: Einerseits ist durch die Möglichkeit der vertraulichen Geburt die Zahl der anonymen Abgaben eines Kindes (in Babyklappen, mit anonymer Geburt oder anonymer Arm-in-Arm-Übergabe) gesunken – wie es die Intention des Gesetzes war. Andererseits hätte sich ein Teil der vertraulichen Gebärenden wahrscheinlich für eine reguläre Geburt entschieden, wenn die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt 2014 nicht eingeführt worden wäre.

Die Ergebnisse der Datenaktualisierung sind hier nachzulesen:

Publikation: Sommer, J. / Schwass, T. (2024). Erneute Aktualisierung von Daten über Beratungen zur vertraulichen Geburt sowie über Auswirkungen des SchwHiAusbauG auf anonyme Formen der Kindesabgabe. Endbericht. Volltext

Die Ergebnisse der früheren und umfassenden Evaluation von 2017 sind hier veröffentlicht:

Publikation: Sommer, J. / Ornig, N. / Karato, Y. (2017). Evaluation zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden. Volltext