Evaluation der Umsetzung von Gewaltschutz in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende des Landes Rheinland-Pfalz

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Gewaltschutz in Aufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz

Geflüchtete Menschen sind während und nach der Flucht vielfach Gewalt und extremen Belastungen ausgesetzt. Eine gewaltfreie und sichere Unterbringung kann entscheidend dazu beitragen, Traumafolgen zu mindern, soziale Teilhabe zu ermöglichen und Integrationschancen langfristig zu verbessern.

Das Land Rheinland-Pfalz hat sechs Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfAs), darunter zwei Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEs). Im Jahr 2017 haben das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes erstmals ein verbindliches Landesschutzkonzept für Aufnahmeeinrichtungen entwickelt und dieses Anfang 2025 auch vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen aktualisiert. In dem Konzept wird ein besonderer Fokus auf den Schutz vulnerabler Personengruppen gelegt. Es werden hierin Maßnahmen zum Erkennen von Schutzbedürftigkeit, zur Prävention von und zur Intervention bei Gewaltvorfällen sowie zur Qualitätssicherung beschrieben. Alle Aufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz sollen unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sowie den Gegebenheiten vor Ort einrichtungsspezifische Umsetzungskonzepte erstellen und umsetzen. Das MFFKI und die ADD haben die InterVal GmbH damit beauftragt, die Umsetzung der Gewaltschutzkonzepte in den AfAs des Landes Rheinland-Pfalz zu evaluieren. Im Vordergrund standen Fragestellungen zur Qualität der Umsetzung vor Ort sowie den Wirkungen auf das Sicherheitsgefühl von Mitarbeitenden und Bewohnenden. Die Evaluation wurde im zweiten Halbjahr 2025 umgesetzt und umfasste qualitative sowie quantitative Erhebungen bei Leitungen, Mitarbeitenden und Bewohnenden aller sechs Einrichtungen.

Bundesweite Mindeststandards und rechtlicher Rahmen

Die Formulierung von Schutzkonzepten auf Landes- und Einrichtungsebenen findet im Kontext von existierenden Standards und einem sich dynamisch entwickelnden rechtlichen Rahmen statt. Die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die 2016 durch das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), UNICEF sowie einer Vielzahl an Partnerorganisationen aus Wohlfahrtsverbänden und NGOs gegründet wurde, hat bundesweite Mindeststandards erarbeitet, die als Rahmen für die Formulierung von Schutzkonzepten dienen sollen. Enthalten sind Leitlinien zur Erstellung von Konzepten, für das Personalmanagement, Strukturen und Kooperationen, Prävention, Rahmenbedingen in den Einrichtungen sowie zur Qualitätssicherung.

Vor dem Hintergrund rechtlicher Entwicklungen, namentlich der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie entsprechender laufender Änderungen des Asylgesetzes, beauftragte das heutige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSF) die InterVal GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Winfried Kluth 2025 mit einem rechtlichen Gutachten zur Aktualität der Mindeststandards. Besonders der ersten Identifizierung von Schutzbedarfen bei der Ankunft von Schutzsuchenden in den EAEs der Länder kommt dabei eine maßgebliche Rolle zu. Diese erfolgt im Rahmen eines Screenings, welches ab Mitte 2026 verpflichtend in allen Mitgliedsstaaten entsprechend der Vorgaben der EU Screening-Verordnung 2024/1356 durchgeführt werden muss.

Die vorliegenden Mindeststandards sowie die laufenden rechtlichen Entwicklungen bildeten einen wichtigen Rahmen und flossen dementsprechend in die Untersuchung des Gewaltschutzes in den Einrichtungen in Rheinland-Pfalz und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung ein. 

Umsetzung vor Ort

In die praktische Umsetzung der Schutzkonzepte sind eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure involviert. Gewaltschutz betrifft alle Beschäftigtengruppen in den Einrichtungen. Neben den Sozial- und Sicherheitsdiensten sind das beispielsweise auch Beratungskräfte, medizinisches Personal, Mitarbeitende der Kinderbetreuung und auch Umfeldbeauftragte der Einrichtungen. Auch befindet sich jeweils eine Ermittlungsgruppe der Polizei auf dem Gelände der Einrichtungen. Das Gelingen des Zusammenspiels dieser vielfältigen Mitarbeitendengruppen ist zentral für das Funktionieren des Gewaltschutzes vor Ort. Alle Mitarbeitenden müssen über Schutzbedürftigkeiten von konkreten Personen informiert sein, Prävention leisten, neue Erkenntnisse und Vorfälle dokumentieren und kommunizieren sowie dazu in der Lage sein, mit akuten Situationen umzugehen. Jeder Mitarbeitendengruppe kommt dabei eine eigene Rolle mit spezifischen Anforderungen und Verantwortlichkeiten zu. 

Gewaltschutz ist dementsprechend eine hoch komplexe Aufgabe, die zudem schnelle Reaktionen auf sich zügig verändernde Rahmenbedingungen erfordert. So ist der Alltag in Aufnahmeeinrichtungen häufig geprägt von unvorhersehbaren Ereignissen und schwankender Belegung. Dementsprechend kommt der Vorbereitung auf auch kurzfristig hohe Auslastungen und unterschiedliche Zusammensetzungen der Bewohnendengruppen eine hohe Bedeutung zu. Die untergebrachten Menschen bringen dabei vielfältige (Schutz-)Bedürfnisse mit. Einige Menschen haben in der Vergangenheit schwere Formen von Gewalt erlebt und sind traumatisiert. Familien mit Kindern, alleinreisende Frauen sowie Menschen, die der Gruppe der LGBTIQ+ angehören, haben jeweils besondere Schutzbedarfe in Bezug auf die Unterbringung. Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Pflegebedarf müssen versorgt werden. Schutzsuchende mit psychischen Belastungen benötigen Unterstützung durch entsprechende psychosoziale Angebote.

Vorgehen, Ergebnisdokumentation und Formulierung von Handlungsempfehlungen

Zunächst wurden die Schutzkonzepte der Einrichtungen im Abgleich mit dem Landesschutzkonzept Rheinland-Pfalz analysiert und die so definierten Soll-Abläufe herausgearbeitet. Anschließend wurden Vor-Ort-Erhebungen an allen sechs Einrichtungsstandorten durchgeführt. Es wurden sowohl die Perspektive der Einrichtungsleitungen und unterschiedlichen Beschäftigtengruppen als auch die der Bewohnerinnen und Bewohner in standardisierten sowie vertieften Befragungen erfasst. Durch Begehungen der Gelände und Räumlichkeiten konnten ergänzende Daten gewonnen werden. Auf diese Weise wurde eine breite Datenbasis geschaffen, auf deren Grundlage sowohl akteurs- als auch einrichtungsspezifische Auswertungen möglich waren. 

Aus den so ermittelten Erkenntnissen zum Status quo der Umsetzung des Gewaltschutzes wurden Handlungsempfehlungen zu dessen Weiterentwicklung erarbeitet, die sowohl kurzfristige als auch langfristige Ziele umfassen. In den Blick genommen wurden dabei insbesondere die Organisation sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung des Gewaltschutzes auf Einrichtungsebene sowie die Partizipation der Bewohnerinnen und Bewohner. Auch die personelle Besetzung, die Ausstattung der Beschäftigten sowie Angebote für Schutzsuchende wurden aufgegriffen. Für die bedarfsgerechte Unterbringung und Versorgung unterschiedlicher Personengruppen wurden Strategien herausgearbeitet sowie für die Umsetzung notwenige Rahmenbedingungen identifiziert. 

Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Evaluation wurden in einem Abschlussbericht für die Auftraggeberin aufbereitet. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse den Einrichtungsleitungen und ‑mitarbeitenden vorgestellt und den Bewohnenden zielgruppengerecht und mehrsprachig über Broschüren zur Verfügung gestellt.