Gesundheit und berufliche Rehabilitation
Das System der Erst- und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt steht – nicht zuletzt durch die UN-Behindertenrechtskonvention – unter dem Handlungsdruck, inklusivere Formen der beruflichen Teilhabe zu fördern.
Wir forschen in diesem Feld zu den Chancen von Programmen und Initiativen und nehmen die Handlungslogiken sowie die Rahmenbedingungen relevanter Institutionen mit in den Blick. Dazu zählen z. B. Inklusionsbetriebe, Werkstätten für Behinderte und Arbeitsagenturen. Des Weiteren beraten wir beteiligte Akteure auch ex ante und prozessbegleitend bei der Erprobung innovativer Ansätze.
Aktuelle Projekte
Evaluation Persönliches Budget
Rechtsgutachten „Beschwerdestellen und Diskriminierungsschutz in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen“
Wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Prävention durch Veränderung – PraeVer“
Wissenschaftliche Begleitung des rehapro-Projektes AgiL Görlitz
Meldungen zum Thema
InterVal präsentiert auf einer Fachtagung Ergebnisse zu Entwicklungsbedarfen in den Hilfen zur Erziehung in Sachsen
Wie erleben junge Menschen in Sachsen den Alltag in stationären Jugendhilfeeinrichtungen sowie die individuelle Hilfeplanung? Was brauchen sie für ihre persönliche Entwicklung? Was sollte sich unbedingt ändern? Diese Fragen standen im Mittelpunkt einer Studie, die InterVal im Auftrag des Landesjugendamts Sachsen in den Jahren 2023 und 2024 durchführte. Erstmals wurden dabei gezielt Entwicklungsbedarfe in der sächsischen Hilfe zur Erziehung aus Sicht junger Menschen erfasst. Am 12. Dezember 2024 stellte InterVal die Studienergebnisse in der Dreikönigskirche in Dresden einem breiten Fachpublikum im Rahmen einer Fachveranstaltung mit 200 Teilnehmenden vor.
InterVal evaluiert das Persönliche Budget
Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX verfolgt das Ziel, Selbstbestimmung zu ermöglichen, indem Leistungsberechtigte als Käuferinnen und Käufer von (Dienst-) Leistungen oder als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Assistenzkräften ihrem Wunsch- und Wahlrecht nachkommen können. Die Fallzahlen bleiben trotz des Rechtsanspruchs hinter den Erwartungen zurück. Die Evaluation soll Erkenntnisse liefern, ob bzw. auf welcher Ebene und in welcher Art Umsetzungshemmnisse bestehen und welche Verbesseruns- und Weiterentwicklungsansätze vorliegen.
Schutz vor Diskriminierung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden im Gleichbehandlungsdiskurs vor allem aus der Perspektive des Inklusionsgebots nach der UN-BRK betrachtet und für segregative Strukturen oder Entgelte unterhalb des Mindestlohnes kritisiert. Fragen der Gleichbehandlung stellen sich jedoch auch für die interne Organisation. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch in Werkstätten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat InterVal in Kooperation mit Prof. Tolmein mit einem Gutachten hierzu beauftragt.
InterVal evaluiert das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG)
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Jahr 2013 das BbgBGG novelliert. Das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat InterVal in Kooperation mit Prof. Dr. Tolmein mit der Evaluierung des BbgBGG beauftragt. Innerhalb von vier Monaten werden wir hierzu die gesetzlichen Regelungen des BbgBGG mit zentralen fachpolitischen Dokumenten abgleichen und strukturierte Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten umsetzen. Der Abschlussbericht ist bis Februar 2024 zu erstellen.