Studie zu geeigneten juristischen Begriffen für einen Diskriminierungsschutz entlang des sozialen Status

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Zum Hintergrund der Evaluation

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen oder entlang der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Diese Merkmalsaufzählung in § 1 AGG ist abschließend zu verstehen, d. h. andere Diskriminierungsdimensionen sind vom Schutzumfang des Gesetzes nicht umfasst. In der Debatte um eine mögliche Erweiterung des Merkmalskatalogs wird immer wieder die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots wegen des sozialen Status diskutiert und z. B. auch von der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung gefordert. Ein solches Kriterium ist anderen Regelwerken zum Schutz vor Diskriminierungen (z. B. dem Berliner LADG) nicht fremd. 

Über die Studie

Mit der vorliegenden Studie soll geklärt werden, mit welcher Rechtsbegrifflichkeit ein entsprechender Schutz am besten umgesetzt werden kann. Hierzu werden juristische und sozialwissenschaftliche Fachliteratur sowie Rechtsprechung ausgewertet, Erfahrungen mit dem LADG untersucht, die Aufnahme des Kriteriums in zwei internationalen Länderstudien analysiert sowie Optionen mit juristischen Expertinnen und Experten erörtert.