Evaluation des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

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Über das Gesetz

Schwangere Frauen in psychosozialen Notlagen, die sich gezwungen sehen, ihre Schwangerschaft zu verheimlichen, sind eine besonders schutzbedürftige Gruppe, die vom regulären Hilfesystem möglichst gut aufgefangen werden soll. Dieses sieht verschiedene Angebote zur Beratung und Unterstützung betroffener Frauen vor, um ihnen idealerweise ein Leben mit dem Kind oder eine Freigabe des Kindes zur Adoption zu ermöglichen. Dennoch sehen sich manche Frauen aus verschiedenen Gründen gezwungen, die Schwangerschaft nicht offenzulegen und das Kind heimlich oder anonym zur Welt zu bringen bzw. in einer Babyklappe abzugeben.

Am 1. Mai 2014 trat deshalb das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) in Kraft. Durch eine qualitative Ausweitung der Beratung sollen schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch besser als zuvor an das reguläre Hilfesystem herangeführt werden. Sofern die Schwangerschaft weiterhin verheimlicht wird, ermöglicht die im Gesetz enthaltene Regelung zur „vertraulichen Geburt“ zudem eine medizinisch begleitete Entbindung unter einem Pseudonym. Die wahre Identität der Frau wird in einem Herkunftsnachweis festgehalten und vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sicher verwahrt. Nach Ablauf von 16 Jahren hat das Kind die Möglichkeit, Einsicht in den Herkunftsnachweis zu nehmen und die Identität seiner leiblichen Mutter zu erfahren. Auf diesem Weg soll eine Balance zwischen den Interessen der Frau und dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft geschaffen werden.

Über die Evaluation

Zeitnah nach der Einführung des Gesetzes wurde InterVal mit dessen Evaluation beauftragt. Im Mittelpunkt stand die Überprüfung seiner strukturellen Implementierung, Inanspruchnahme und Wirksamkeit. Aufgrund der besonderen Umstände der betroffenen Frauen und ihres expliziten Wunsches nach Vertraulichkeit bzw. Anonymität war eine direkte Befragung dieser Zielgruppe ausgeschlossen. Um dennoch Problemlagen und Handlungsmöglichkeiten im Kontext des bestehenden Hilfesystems realitätstreu zu erheben, setzten wir das folgende umfassende empirische Vorgehen um:

  • umfangreiche Befragungen und Vor-Ort-Studien bei den beteiligten Akteuren: Einrichtungen der Geburtshilfe (Kliniken und Hebammen), Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämtern, Adoptionsvermittlungsstellen
  • Sekundärdatenanalysen, insbesondere Sonderauswertungen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik
  • repräsentative Bevölkerungsbefragung mit besonderem Fokus auf Frauen im gebärfähigen Alter zur Bekanntheit und Akzeptanz der Hilfsangebote für schwangere Frauen in Notlagen
  • Fallstudien zu Institutionen, die anonyme Formen der Kindesabgabe (anonyme Geburten und Babyklappen) ermöglichen
  • Austausch und Validierung von Zwischenergebnissen mit einem Beirat von Fachleuten, u. a. aus der Schwangerenberatung, Geburtshilfe und Adoptionsvermittlung

Ergebnisse

Die Evaluation konnte ein positives Fazit in Hinblick auf die Implementierung des Gesetzes ziehen. Die Bevölkerungsbefragung ergab einen zufriedenstellenden Wissensstand über die Angebote zur Schwangerschaftsberatung. Die beteiligten Akteure der Schwangerschaftsberatung und Geburtshilfe waren schon kurze Zeit nach der Einführung des Gesetzes gut informiert, sodass eine hohe Zahl an hilfesuchenden schwangeren Frauen mit Anonymitätswunsch zu verschiedenen Möglichkeiten beraten werden konnten und, wenn sie sich für eine vertrauliche Geburt entschieden, diese gesetzeskonform umgesetzt werden konnte.

Ein beträchtlicher Teil der Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlicht hatten, entschied sich nach der Beratung für ein Leben mit dem Kind oder eine reguläre Adoptionsfreigabe. Auch die Zahl der Fälle anonymer Kindesabgaben (Fälle, in denen die Identität der Mutter dauerhaft unbekannt ist) ist seit Einführung der vertraulichen Geburt gesunken. In unserem Evaluationsbericht finden Sie eine detaillierte Ergebnisdarstellung zu den komplexen Problemlagen betroffener Frauen, zu Umsetzung und Wirkungen des Gesetzes sowie unsere Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Herausforderungen, die sich im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zeigten. Zentrale Ergebnisse der Untersuchung können Sie in unseren Publikationen nachlesen.

Publikationen

  • Sommer, J. (2019): Aktualisierung von Daten über Beratungen zur vertraulichen Geburt sowie über Auswirkungen des SchwHiAusbauG auf anonyme Formen der Kindesabgabe. Berlin.

    Volltext  
  • Sommer, J. / Ornig, N (2017): Vertrauliche Geburt: Zentrale Ergebnisse der Gesetzesevaluation. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins (NDV) für öffentliche und private Fürsorge e.V., 12/2017. S. 537 – 541.

  • Sommer, J. / Ornig, N. / Karato, Y. (2017): Evaluation zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.). Berlin.

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