Schutz vor Diskriminierung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung

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Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden im Gleichbehandlungsdiskurs vor allem aus der Perspektive des Inklusionsgebots nach der UN-BRK betrachtet und für segregative Strukturen oder Entgelte unterhalb des Mindestlohnes kritisiert. Fragen der Gleichbehandlung stellen sich jedoch auch für die interne Organisation. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch in Werkstätten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat InterVal in Kooperation mit Prof. Tolmein mit einem Gutachten hierzu beauftragt.