Rechtsgutachten „Beschwerdestellen und Diskriminierungsschutz in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen“

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Über das Rechtsgutachten

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfMmB) (im SGB IX nach wie vor als Werkstätten für behinderte Menschen bezeichnet, WfbM) sind nach § 219ff SGB IX als „Einrichtung zur Teilhabe […] am Arbeitsleben […] und zur Eingliederung in das Arbeitsleben“ definiert. Im Gleichbehandlungsdiskurs werden WfMmB vor allem aus der Perspektive des 1. Arbeitsmarktes und des Inklusionsgebots nach der UN-BRK betrachtet und für segregative Strukturen oder Entgelte unterhalb des Mindestlohnes kritisiert. Fragen der Gleichbehandlung stellen sich jedoch auch für die Aufnahme in die WfMmB und deren interne Organisation, z. B. bzgl. der Differenzierung von Entgelten oder der Verteilung von Tätigkeiten, und für den Schutz vor Belästigungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit seinem Schutz vor Diskriminierung entlang der Merkmale „Rasse“, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität gilt auch in WfMmB. Basis für die Umsetzung dieses Schutzes können Werkstatträte, Frauenbeauftragte, Vertrauenspersonen nach der WMVO, interne Beschwerdestellen nach §13 AGG oder externe Beratungsangebote sein. Der Stand der Forschung deutet darauf hin, dass der gesetzliche Auftrag an die Akteure insoweit nicht konsequent umgesetzt wird. Jedoch liegen über die Details der Implementation, Barrierefreiheit und Wirkungen dieses Schutzes bislang keine ausreichenden Erkenntnisse vor. Diese Lücke soll mit der Studie geschlossen werden. Weiterentwicklungsbedarfe sind abzuleiten.

Das Gutachten untersucht die rechtlichen Normen, die den Schutz vor Diskriminierung für Beschäftigte mit Behinderungen in WfMmB regeln und aus denen sich die Erforderlichkeit von Beschwerdestellen nach § 13 AGG und die Anforderungen an Antidiskriminierungsberatung ableiten lässt. Literatur, Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und des EuGH hierzu werden recherchiert und ausgewertet. Diese Normen werden mit der Praxis in den WfMmB und mit Normen außerhalb der WfMmB abgeglichen. Die Rechtsanalyse i. e. S. wird durch zehn Expert*innen-Gespräche und eine kurze Online-Befragung von Akteur*innen innerhalb der 725 WfMmB ergänzt.