Bundesminister Hubertus Heil sieht sich durch InterVals Evaluation des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) bestätigt

  Zurück

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Evaluation der seit 1. Januar 2021 geltenden Neuregelungen in der Fleischwirtschaft veröffentlicht. Mit der Novellierung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) wurde in Fleischbetrieben ein Direktanstellungsgebot eingeführt, das heißt der Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich wurde verboten. Zudem wurde eine digitale und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung eingeführt. Die von InterVal geleitete und in Kooperation mit Prof.in Svenja Karb und der IMAP GmbH umgesetzte Evaluation zeigt, dass diese Neuregelungen greifen.

Weitere Informationen zur Evaluation und ihren Ergebnissen finden Sie hier.

InterVal nimmt im Auftrag des BMBF Förderstipendien für zukünftige Fach- und Führungskräfte unter die Lupe

  Zurück

Eine wichtige Forschungsaufgabe hat die InterVal GmbH mit der externen Evaluation der Förderprogramme „Weiterbildungsstipendium“ und „Aufstiegsstipendium“ übernommen. Auftraggeber der Studie ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das mit diesen Förderungen besonders begabte junge Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie engagierte Fachkräfte mit Berufserfahrung bei der Weiterbildung unterstützt. Sie sollen sich mit Hilfe der Stipendien zu exzellenten Fach- und Führungskräften entwickeln können. 

Während das „Weiterbildungsstipendium“ Berufsanfängerinnen und -anfänger mit besonders erfolgreichem Ausbildungsabschluss bei fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen unterstützt, soll das „Aufstiegsstipendium“ engagierten berufserfahrenen Fachkräften mit und ohne Hochschulzugangsberechtigung ein erstes Hochschulstudium ermöglichen. Beide Stipendienprogramme führt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) für das BMBF aus.

Bereits vor einigen Jahren hatte InterVal in einer Studie den weiteren Werdegang von Stipendiatinnen und Stipendiaten nach der Förderung untersucht. Nun werden wir beide Programme für das BMBF genauer unter die Lupe nehmen und dabei für die Jahre 2016 bis 2023 u.a. ermitteln, in welchem Umfang die Stipendien ihre Ziele und die Zielgruppen erreicht haben. Dafür werden die Programme mit anderen Angeboten für beruflich Begabte verglichen, um Stärken und Schwächen und damit mögliche Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. 

Auch die Bewerbungsverfahren sowie die Kommunikationsmaßnahmen der Stipendien sollen im Rahmen der Evaluation genauer untersucht werden. Neben der Effektivität ist selbstverständlich auch die Wirtschaftlichkeit ein wichtiges Thema und steht auf dem Prüfstein. Dafür ist zunächst eine „Bestandsaufnahme“ erforderlich, für die wir den Programmverlauf beider Stipendienprogramme im Detail untersuchen werden, insbesondere hinsichtlich der Verteilung der Stipendien auf Branchen, Kammern und Stellen sowie auf einzelne Regionen.

Die Evaluation der beiden Programme dient primär ihrer gezielten Weiterentwicklung und Optimierung, zumal das BMBF anstrebt, beide Stipendienangebote um jeweils 500 Neustipendien pro Jahr auszubauen. Daher gehört es für InterVal zum Auftrag, auf Basis der Untersuchung präzise Handlungsempfehlungen zu formulieren und Entwicklungsperspektiven für die Angebote aufzuzeigen. Erste Forschungsergebnisse und Empfehlungen sollen im Mai kommenden Jahres vorliegen. 

 

InterVal untersucht Entwicklungsbedarf bei der Hilfe zur Erziehung in Sachsen

  Zurück

Die Unterstützung junger Menschen in Sachsen steht im Mittelpunkt einer neuen Forschungsaufgabe für die InterVal GmbH: Wir freuen uns darauf, ab November 2023 in einer Studie im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und des Landesjugendamtes der Frage nachzugehen, welche Entwicklungsbedarfe es im Bereich der Hilfe zur Erziehung (HzE) im Freistaat gibt.

Erfahrungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stehen im Fokus

Die Studie wird die Erfahrungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beleuchten, die in Einrichtungen der Jugendhilfe über Tag und Nacht leben oder gelebt haben. Dies beinhaltet Fragen zur individuellen Hilfeplanung, zur Beteiligung der Jugendlichen, der Förderung von Kontakten zu Herkunftsfamilien und sozialen Netzwerken sowie zur Begleitung des Übergangs in die Selbstständigkeit. Die Erhebung dieser Erfahrungen erfolgt mittels qualitativer Fokusgruppen- und Einzelinterviews und wird ergänzt um eine Analyse vorliegender Sekundärdaten und Veröffentlichungen.

Auf Grundlage dieser Daten sollen konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt werden, um die Qualität der Unterstützung junger Menschen in Sachsen nachhaltig zu verbessern. Diese Empfehlungen sollen sowohl auf lokaler Ebene zur Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Jugendhilfeplanung und der Hilfe zur Erziehung beitragen als auch auf überregionaler Ebene als Grundlage für fachpolitische Leitlinien dienen. Die Entwicklung der Handlungsempfehlungen erfolgt in einem partizipativen Prozess unter Einbindung eines Projektbeirats sowie der befragten jungen Menschen.

InterVal unterstützt das BIBB bei der Evaluation des novellierten Berufsbildungsgesetzes

  Zurück

In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) untersucht die InterVal GmbH, wie sich die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von 2020 bislang ausgewirkt hat. Eines der wesentlichen Ziele der Novelle ist die Entlastung ehrenamtlicher Prüfungsausschüsse durch die Neuregelung von Prüfungsabnahmen. 

Die Entlastung der Prüfungsausschüsse soll vor allem durch zwei Maßnahmen erreicht werden: Zum einen durch die Möglichkeit, die Abnahme und abschließende Bewertung von Prüfungsleistungen ganz oder teilweise an die Mitglieder einer sogenannten Prüferdelegation zu übertragen (§§ 39, 40, 42 BBiG), zum anderen die Möglichkeit, zwei statt drei Prüfende für die Abnahme und Bewertung von nicht flüchtigen Prüfungsleistungen einzusetzen (§ 42 Abs. 5 BBiG). 

Das BIBB hat InterVal hierzu mit der Konzeption, Durchführung und Auswertung einer deutschlandweiten Befragung von zuständigen Stellen beauftragt. Damit unterstützt das Berliner Forschungsinstitut die Evaluation der Gesetzesnovelle, die das BIBB derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchführt. Mit der Erhebung werden erstmals flächendeckend quantitative und valide Strukturdaten zur Anwendung der Neureglungen und zu bestehenden Herausforderungen ermittelt sowie die Anzahl und Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen und -delegationen herausgearbeitet.

Das Berufsbildungsgesetz regelt die Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung in Deutschland. Es wurde erstmals im Jahr 1969 erlassen und seitdem mehrmals novelliert, zuletzt 2020. Mit der Novellierung sollten sowohl das Berufsausbildungssystem an aktuelle Entwicklungen angepasst als auch die Berufsausbildung attraktiver gestaltet werden. Hierfür wurden unterschiedliche Neuregelungen unter anderem auch zur Mindestausbildungsvergütung oder zur Teilzeitberufsausbildung auf den Weg gebracht. 

Die Evaluation des BIBB erfolgt bis 2026 in insgesamt fünf Teilprojekten. Teilprojekt 1 umfasst die Untersuchung der Neuregelungen für Prüfungsabnahmen. Die Befragung beginnt im Frühjahr 2024. Zentrale Ergebnisse werden gemeinsam mit dem BIBB im Mai kommenden Jahres den Sozialpartnern vorgestellt. Der Ergebnisbericht zu den Prüferneuregelungen soll im Juni 2024 vorliegen.Weitere Informationen zum Gesamtkonzept des BIBB zur Evaluation der verschiedenen Elemente der BBiG Novellierung sind hier nachzulesen.

InterVal evaluiert das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG)

  Zurück

Mit der Ratifizierung des „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) hat sich Deutschland 2009 verpflichtet, eine inklusive Gesellschaft für alle Menschen zu realisieren. Insbesondere ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, wobei den spezifischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Die UN-BRK stellt Bund, Länder und Kommunen vor die Aufgabe, die Ziele und Grundsätze umzusetzen, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde im Jahr 2013 das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) novelliert. 

Das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat InterVal in Kooperation mit Prof. Dr. Tolmein mit der Evaluierung des BbgBGG beauftragt. Übergreifendes Evaluationskriterium ist die „Durchsetzungskraft“ des BbgBGG. Es geht aus diesem Grund nicht vor allem um eine rechtsimmanente Analyse des Gesetzestextes, sondern um eine Untersuchung zu den gewünschten Effekten des Gesetzes (und ggf. auch zu nicht intendierten Auswirkungen und Defiziten). Aus den Erfahrungen der Beteiligten mit der Umsetzung des Gesetzes in den letzten zehn Jahren sowie dem Fachdiskurs ist abzuleiten, welche Weiterentwicklung des BbgBGG (durch Schärfung von Formulierungen oder durch Erweiterung von Paragrafen) einen Beitrag dazu leisten kann, die Umsetzung der UN-BRK und der damit verknüpften Teilhaberechte auf Landesebene besser umzusetzen und den gesetzten Zielen näher zu kommen.

Innerhalb von vier Monaten werden wir hierzu die gesetzlichen Regelungen des BbgBGG mit zentralen fachpolitischen Dokumenten abgleichen und strukturierte Experten-Interviews mit wesentlichen Akteuren umsetzen, darunter: der Landesbehindertenbeirat, der Sprecherrat der Kommunalen Behindertenbeauftragten, die kommunalen Spitzenverbänden, der Vorstand der LIGA und die Landesbehindertenbeauftragte. Der Abschlussbericht ist bis Februar 2024 zu erstellen.

Der Gesetzestext zum BbgBGG von 2013 ist hier nachzulesen.

„Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ – InterVal evaluiert umfassendes Förderprogramm des BMBF 

  Zurück

In den kommenden fünf Jahren wird die InterVal GmbH das bundesweite Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ begleitend evaluieren, mit dem das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 die außerschulische kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Risikolagen für Bildungsbenachteiligung unterstützt.

Soziale Herkunft und (kulturelle) Bildungsteilhabe

In Deutschland hängen Bildungschancen stark von der sozialen Herkunft ab, was den Zugang zu kultureller Bildung einschließt. Um diesen sozialen Ungleichheiten zu begegnen und damit gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern, hat das BMBF das flächendeckende Programm initiiert. Umgesetzt wird es von zahlreichen Organisationen der Kinder- und Jugendbildung. Diese Programmpartner mobilisieren die Zusammenarbeit von Bündnissen einzelner Akteure vor Ort wie z. B. Schulen, Musikschulen, freie Theater und Vereine. Gefördert werden Workshops, Freizeiten und andere Formate der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren, um bei ihnen Kompetenzerwerb und Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und den weiteren Verlauf der Bildungsbiografie der Teilnehmenden positiv zu beeinflussen. Gleichzeitig sollen ehrenamtliches Engagement, Wissenstransfer und lokale Vernetzung der teilnehmenden Organisationen gefördert werden. In den ersten beiden Phasen des Programms wurden in mehr als 15.000 Bündnissen rund 40.000 Projekten umgesetzt, an denen mehr als 1.116.000 Kinder und Jugendliche teilgenommen haben.

Komplexe Forschungsaufgabe!

InterVal wird in der aktuellen Förderphase (2023-2027) systematisch relevante Informationen auf den Ebenen der Programmpartner, der Bündnisse, der Projekte und der Teilnehmenden erheben und analysieren, um den Programmerfolg von „Kultur macht stark“ zu bewerten. Die Erfolgskontrolle umfasst Zielerreichungskontrolle, Wirksamkeitskontrolle und Wirtschaftlichkeitskontrolle der Gesamtheit des Programms und findet programmbegleitend auf allen vier Ebenen des Programms statt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Untersuchung sollen Indikatoren abgeleitet werden, mit deren Hilfe sich der Erfolg des Förderprogramms standardisiert und damit systematisch bewerten lässt. 

Weitere Informationen finden Sie in der Projektbeschreibung.

Ergebnisse unserer Studie führen zur Anpassung von Potenzialanalysen im BOP

  Zurück

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Qualitätsstandards für Potenzialanalysen im Berufsorientierungsprogramm BOP überarbeitet und damit wesentliche Ergebnisse einer InterVal-Studie in die Praxis übertragen.

Potenzialanalysen für Schülerinnen und Schüler sind seit dem Jahr 2010 ein Element des vom Bundesministerium geförderten BOP. Für die Umsetzung der Potenzialanalysen innerhalb des Programms gelten vom BMBF formulierte Qualitätsstandards. Dabei haben sich über die Jahre länderspezifische Anpassungen herausgebildet. Im Auftrag des Bundesinstituts für Berufsbildung hat InterVal zwischen den Jahren 2018 und 2020 eine komplexe Experimentalstudie zu unterschiedlichen Ansätzen dieser Potenzialanalysen umgesetzt.

Ziel dieser Interventionsstudie zu Potenzialanalysen (ISPA) war es, herauszufinden, inwieweit sich Unterschiede in Konzept und Umsetzung von Potenzialanalysen in größeren oder kleineren oder auch inhaltlich anderen Wirkungen niederschlagen.

Die Ergebnisse der ISPA wurden im Jahr 2020 veröffentlicht. Sie relativierten das bis dahin starke Qualitätskriterium der „Handlungsorientierung“ und zeigten unter anderem, dass Reflexionsgespräche ein größeres Gewicht erhalten sollten. Aufgrund dieser Ergebnisse hat das BMBF die Qualitätsstandards für die im BOP umzusetzenden Potenzialanalysen entsprechend überarbeitet. Ein Artikel in der Ausgabe 2/2023 der Fachzeitschrift BWP beschreibt die Hintergründe dieses erfolgreichen Transfers von der Wissenschaft in die Praxis.

Die Ergebnisse der ISPA sind hier nachzulesen.

Die neuen Qualitätsstandards für die Potenzialanalysen sind hier veröffentlicht.

Publikation

  • Kunert, C. / Sommer, J. (2023). Reflexion stärkt Wirksamkeit von Potenzialanalysen. In: BWP 2/2023, S. 32-34.

    Volltext  

Bundesministerium beauftragt InterVal mit der wissenschaftlichen Begleitung von fünf Modellprojekten zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution

  Zurück

Seit Januar 2023 begleiten wir zusammen mit Prof. Dr. Barbara Kavemann (SoFFi F. / KHSB Berlin) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fünf Modellprojekte zur „Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution“ wissenschaftlich. Ein Wechsel aus der Prostitution in andere Erwerbstätigkeiten kann durch vielfältige Umstände erschwert sein und ist ohne Unterstützung häufig nicht erfolgreich. Die Kontaktbeschränkungsmaßnahmen infolge der Corona-Pandemie haben den Bedarf an Umstiegsberatungen zudem verstärkt beziehungsweise offengelegt.

Die fünf Modellprojekte sind bundesweit an verschiedenen Standorten angesiedelt, die sich durch unterschiedliche Ausgangssituationen und Zielgruppen auszeichnen. Bei der Umstiegsberatung kommen u. a. innovative Ansätze wie digitale Strategien zum Einsatz. Ziel der wissenschaftlichen Begleitung ist es, die Umsetzung, Wirkungsmechanismen und erzielten Wirkungen der geförderten Einzelprojekte zu untersuchen sowie einen Erfahrungsaustausch zwischen den Projektpartnerinnen und -partnern zu ermöglichen. Neben qualitativen und quantitativen Erhebungen kommen bei der laufenden Begleitung der Modellprojekte auch vielfältige Austausch- und Transferformate zum Einsatz.

Lesen Sie hier mehr zur wissenschaftlichen Begleitung durch InterVal.

Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite des BMFSFJ.

Freiwilliges Engagement in Mehrgenerationenhäusern nimmt wieder zu

  Zurück

Seit vergangenem Jahr engagieren sich wieder mehr Ehrenamtliche in den Mehrgenerationenhäusern (MGH). Das ergab eine Befragung, die InterVal kürzlich unter mehr als 3.000 freiwillig Engagierten durchgeführt hat. Auch erste Daten einer Erhebung unter den Koordinatorinnen und Koordinatoren der MGH deuten auf eine positive Entwicklung hin. 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hatten sich in den letzten Jahren auch in den Mehrgenerationenhäusern (MGH) deutlich gezeigt. Persönliche Kontakte waren stark eingeschränkt, die Zahl der freiwillig Engagierten ging zurück. In den Jahren 2020 und 2021 haben die Häuser insgesamt mit rund 10.000 Ehrenamtlichen etwa ein Viertel der Engagierten verloren. 

Doch dieser Trend scheint nun gebrochen. So geben 40 Prozent der befragten MGH an, seit Anfang 2022 mehr neue freiwillig Engagierte hinzugewonnen als verloren zu haben. Bei 29 Prozent der Häuser ist die Bilanz ausgeglichen. Insgesamt ergibt sich daraus nach zwei Jahren des Rückgangs wieder ein leichter Anstieg.     

Doch nicht nur das: Die Ehrenamtlichen investierten auch mehr Zeit. Mit 5,8 Stunden pro Woche im Jahr 2022 ist der zeitliche Umfang des Einsatzes sogar größer als vor der Pandemie (4,8 Stunden). Von den Befragten gaben fast 80 Prozent an, ihr Engagement auf diesem hohen Niveau halten zu wollen. 15 Prozent möchten sogar noch mehr Zeit intensivieren. Diese Aussage treffen insbesondere jüngere sowie zugewanderte und in Deutschland Zuflucht suchende Menschen. Von ihnen will rund ein Drittel zukünftig mehr Zeit für ihr Engagement aufbringen. Von den älteren Freiwilligen (59 bis 85 Jahre) plant dies nur etwa jeder Zehnte (9,5 Prozent), bei den in Deutschland Geborenen sind es 13,5 Prozent.

Deutlich erkennbar ist, dass die Motivation auch von den Rahmenbedingungen in den Häusern und der Unterstützung, die freiwillig Engagierte erfahren, abhängt. Wer sich sehr gut unterstützt fühlt und die Bedingungen als sehr gut bewertet, setzt sich durchschnittlich 6,3 Stunden pro Woche ein. Ehrenamtliche, die ihre Situation weniger gut bewerten, engagieren sich im Durchschnitt nur 5,3 Stunden pro Woche. Während 17 Prozent aus der ersten Gruppe ihr Engagement ausweiten wollen, sind es aus der zweiten nur 9,8 Prozent. 

Bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit ist der Unterschied besonders auffallend: Ein Großteil der Freiwilligen, die sich gut unterstützt fühlen (67,4 Prozent), geht davon aus, dass ihr Engagement die Gemeinschaft und das Zusammenleben der Menschen vor Ort sehr fördert. Diese Einschätzung teilt nur ein Drittel derjenigen, die Rahmenbedingungen und Unterstützung weniger gut bewerten. Dennoch bestätigt die Befragung, dass die Bedingungen in der Breite der Mehrgenerationenhäuser stimmen und die Mehrzahl der freiwillig Engagierten sich gut oder sehr gut unterstützt fühlt. Dies liefert eine Erklärung, warum das freiwillige Engagement in Mehrgenerationenhäusern wieder zunimmt.

Mehr Informationen zum Bundesprogramm finden sich in unserer Projektbeschreibung sowie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.

InterVal evaluiert Bremer Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingsunterkünfte

  Zurück

Im Auftrag der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen evaluiert InterVal das Gewaltschutzkonzept „In Bremen zuhause. Frauen, Kinder und Personen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität von Übergriffen und Gewalt bedroht sind, in Flüchtlingsunterkünften schützen“.

InterVal untersucht das aus dem Jahr 2016 stammende Konzept insbesondere vor dem-Hintergrund sich weiterentwickelnder bundesweiter Standards und veränderter Rahmenbedingungen in Bezug auf seine Aktualität und Vollständigkeit im Abgleich mit dem State-of-the-Art und unterbreitet Empfehlungen zur Weiterentwicklung. Das Projekt startete noch im Dezember 2022 und wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 abgeschlossen.

Weitere Details zur Evaluation finden Sie hier.