InterVal evaluiert das Adoptionshilfe-Gesetz

  Zurück

Zum 1. April 2021 ist das Adoptionshilfe-Gesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden Vorschriften zur Adoptionsvermittlung und -begleitung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse der internationalen Adoptions- und Familienforschung reformiert. Ziel war es, diese Vorschriften an internationale Schutzstandards bei Auslandsadoptionen sowie an die gelebte Adoptionsvermittlungspraxis und die Bedürfnisse der Familien anzupassen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben die InterVal GmbH in Kooperation mit Prof.in Dr. Birgit Hoffmann und Dr. Bettina Hitzer beauftragt, die Auswirkungen und ggf. notwendigen Anpassungen des Gesetzes zu untersuchen.

Lesen Sie hier mehr zur Evaluation durch InterVal.