InterVal evaluiert erstmals die Überschuldungsstatistik
Themen
Gesetzesevaluationen
Publiziert im
April 2025
Ansprechpersonen
Private Überschuldung ist in Deutschland weit verbreitet. Nach aktuellen Schätzungen liegt die Zahl überschuldeter Menschen zwischen fünf und sieben Millionen. Mit dem Inkrafttreten des Überschuldungsstatistikgesetzes (ÜSchuldStatG) am 1. Januar 2012 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, um Informationen über den von einer finanziellen Notsituation betroffenen Personenkreis zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet. Datenlieferanten sind Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im gesamten Bundesgebiet.
Angesichts steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten wächst gegenwärtig das Risiko eines Anstiegs der privaten Überschuldung. Der Überschuldungsstatistik kommt damit eine erhöhte verbraucher-, sozial- und gesellschaftspolitische Relevanz zu. Die Überschuldungsstatistik wurde bislang allerdings nicht systematisch hinsichtlich ihrer Aussagekraft evaluiert.
Die
Im Kern des Forschungsvorhabens stand eine bundesweite Onlinebefragung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Flankiert wurde die Befragung durch vertiefende Experteninterviews mit Vertreter*innen von Ländern und Kommunen, Beratungsstellenträgern, vom Statistischen Bundesamt sowie aus der Wissenschaft. So konnten Informationen über den Datenerhebungsprozess und das Zusammenwirken der beteiligten Akteure gewonnen werden.
Die Evaluation konnte zwei zentrale Faktoren identifizieren, die die Aussagekraft der Überschuldungsstatistik einschränken. Zum einen ist die Beteiligungsquote der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in einigen Bundesländern sehr niedrig. Trotz des vom Statistischen Bundesamt angewandten Hochrechnungsverfahrens kann es dadurch zu Verzerrungen in der Statistik kommen. Eine weitere relevante Einschränkung ergibt sich durch die Art und Weise, wie „Auslöser der Überschuldung“ erhoben werden. Die Evaluation zeigt, dass sich die Überschuldungsauslöser nach Einschätzung der Beratungsstellen in vielen Fällen nicht eindeutig oder nur sehr eingeschränkt feststellen lassen. Die im Rahmen der Überschuldungsstatistik erfassten Hauptauslöser sind damit nur bedingt zuverlässig und die Aussagekraft dementsprechend begrenzt.
Die Ergebnisse werden im Abschlussbericht ausführlich dargestellt.
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