Evaluation der Überschuldungsstatistik
Auftraggeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Partner
Univ.-Prof. Dr. Kai-Oliver Knops (Universität Hamburg)
Laufzeit
2024 – 2025
Ansprechpersonen
Zum Hintergrund der Evaluation
Private Überschuldung ist in Deutschland weit verbreitet. Nach aktuellen Schätzungen liegt die Zahl überschuldeter Menschen zwischen fünf und sieben Millionen. Mit dem Inkrafttreten des Überschuldungsstatistikgesetzes (ÜSchuldStatG) am 1. Januar 2012 wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um Informationen über den von einer finanziellen Notsituation betroffenen Personenkreis zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet. Datenlieferanten sind Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Mit steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten wächst gegenwärtig das Risiko eines Anstiegs der privaten Überschuldung, sodass der Überschuldungsstatistik eine erhöhte verbraucher-, sozial- und gesellschaftspolitische Relevanz zukommt. Die Überschuldungsstatistik wurde bislang allerdings nicht systematisch hinsichtlich ihrer Aussagekraft evaluiert.
Ziele der Evaluation
Zentrales Ziel der Evaluation ist die Überprüfung der quantitativen und qualitativen Aussagekraft der Überschuldungsstatistik. Dabei sollen konkrete Verbesserungspotenziale identifiziert und Empfehlungen für eine Erhöhung der Aussagekraft entwickelt werden. Die Evaluation soll das BMUV in seiner koordinierenden Funktion zu Fragen der Überschuldung und Resilienz von ver- und überschuldeten Verbraucher*innen unterstützen und die Grundlage für einen strukturierten Austausch mit den an der Überschuldungsstatistik beteiligten Akteuren bilden.
Methodisches Vorgehen
Um die Überschuldungsstatistik zu evaluieren, verfolgt die