InterVal evaluiert das Persönliche Budget

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Mit Einführung des SGB IX zum 1. Juli 2001 wurde für Leistungsberechtigte die Möglichkeit geschaffen, Teilhabeleistungen auch in Form eines Persönlichen Budgets (§ 29 SGB IX) statt, wie bis dahin, nur in Form von Dienst- oder Sachleistungen zu erhalten. Das Persönliche Budget verfolgt das Ziel, Selbstbestimmung zu ermöglichen, indem Leistungsberechtigte in der Rolle als Käuferinnen und Käufer von (Dienst-) Leistungen oder als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Assistenzkräften ihrem Wunsch- und Wahlrecht nachkommen können. Die Fallzahlen Persönlicher Budgets blieben trotz des 2008 eingeführten Rechtsanspruchs auf diese Form der Leistungserbringung hinter den Erwartungen zurück. Vor diesem Hintergrund soll die Evaluation Erkenntnisse liefern, ob bzw. auf welcher Ebene und in welcher Art Umsetzungshemmnisse bestehen und welche Verbesseruns- und Weiterentwicklungsansätze vorliegen. 

Ein wesentlicher Teil der Evaluation wird auf insgesamt 50 Einzel- und Gruppeninterviews mit Menschen mit Beeinträchtigungen und ihren Verbänden, Verwaltungsfachkräften der Reha- und Leistungsträger sowie weiteren Expertinnen und Experten im Feld Persönlicher Budgets basieren. Die unterschiedlichen Perspektiven dieser Akteure auf die Vor- und Nachteile Persönlicher Budgets, die Bekanntheit, Vorbehalte, Ansätze zur Optimierung und die noch ungenutzten oder ausgeschöpften Potenziale sind herauszuarbeiten. Dazu werden auch der Stand der sozialwissenschaftlichen und juristischen Forschung sowie die Rechtsprechung ausgewertet.

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