Evaluation Persönliches Budget
Auftraggeber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Partner
RA Prof. Dr. Oliver Tolmein
Laufzeit
2024 – 2025
Ansprechperson
Über die Evaluation
Mit Einführung des SGB IX zum 1. Juli 2001 wurde für Leistungsberechtigte die Möglichkeit geschaffen, Teilhabeleistungen auch in Form eines Persönlichen Budgets (§ 29 SGB IX) statt, wie bis dahin, nur in Form von Dienst- oder Sachleistungen zu erhalten. Das Persönliche Budget verfolgt das Ziel, Selbstbestimmung zu ermöglichen, indem Leistungsberechtigte in der Rolle als Käuferinnen und Käufer von (Dienst-) Leistungen oder als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Assistenzkräften ihrem Wunsch- und Wahlrecht nachkommen können.
Auf die zögerliche Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets wurde u. a. mit Beratungsangeboten, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildungen oder zielgruppenspezifischen Angeboten, z. B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, reagiert. Die Zahlen sind auf solche Initiativen hin teils deutlich angestiegen, verbleiben aber dennoch auf insgesamt niedrigem Niveau. Aus den wissenschaftlichen Begleitungen und davon unabhängigen Studien liegen Erkenntnisse über Inanspruchnahmen, Motive, Zufriedenheit und individuelle ebenso wie verwaltungsbezogene Herausforderungen vor. Eine jüngste Studie bestätigt diese Zusammenhänge und arbeitete differenziert heraus, dass auch innerhalb verschiedener Ebenen einer Verwaltung Vor- und Nachteile von persönlichen Budgets sehr unterschiedlich bewertet werden. Als Stand des Fachdiskurses ergibt sich u. a., dass die Möglichkeit einer Leistungserbringung in Form des Persönlichen Budgets nicht allen potenziell Leistungsberechtigten bekannt ist. Auch in den Verwaltungen der Leistungsträger fehlten und fehlen Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Persönlichen Budgets. Manche Leistungsberechtigte befürchten wiederum, von der Verwaltung des Budgets oder den Anforderungen an die Qualitätssicherung der Leistungen überfordert zu sein. Dass dennoch das Potenzial für das Persönliche Budget nicht ausgeschöpft ist, zeigen repräsentative Daten aus dem Jahr 2022: Die deutliche Mehrheit der Menschen mit Behinderungen und jener mit Beeinträchtigungen geben an, gerne Verantwortung zu übernehmen – und gerade im Fall des Wohnens in Einrichtungen im Sinne des § 103 Abs 1 SGB IX oder in Formen des betreuten Wohnens ist der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung groß (vgl. BMAS-Forschungsbericht 598). Vor diesem Hintergrund soll die Evaluation Erkenntnisse liefern, ob bzw. auf welcher Ebene und in welcher Art Umsetzungshemmnisse bestehen und welche Verbesseruns- und Weiterentwicklungsansätze vorliegen.
Ein wesentlicher Teil der Evaluation wird auf insgesamt 50 Einzel- und Gruppeninterviews mit Menschen mit Beeinträchtigungen und ihren Verbänden, Verwaltungsfachkräften der Reha- und Leistungsträger sowie weiteren Expertinnen und Experten im Feld Persönlicher Budgets basieren. Die unterschiedlichen Perspektiven dieser Akteure auf die Vor- und Nachteile Persönlicher Budgets, die Bekanntheit, Vorbehalte, Ansätze zur Optimierung und die noch ungenutzten oder ausgeschöpften Potenziale sind herauszuarbeiten. Dazu werden auch der Stand der sozialwissenschaftlichen und juristischen Forschung sowie die Rechtsprechung ausgewertet.