Evaluation des Persönlichen Budgets veröffentlicht
Persönliche Budgets (PB) nach § 29 SGB IX verfolgen das Ziel, Selbstbestimmung zu ermöglichen, indem Leistungsberechtigte in der Rolle als Käuferinnen und Käufer von (Dienst-) Leistungen oder als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Assistenzkräften eigenverantwortlich durch die Auswahl und Organisation erforderlicher Unterstützungsleistungen ihren Bedarf decken können. Da die Fallzahl der PB trotz des 2008 eingeführten Rechtsanspruchs und der Reform der Rechtsgrundlage des PB im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes hinter den Erwartungen zurückblieb, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die
Im Ergebnis erscheint eine Überarbeitung des § 29 SGB IX wünschenswert, die an kritischen Punkten (insbesondere Zielvereinbarung, Budgetassistenz, Kalkulationsgrundlagen, Qualitätssicherung) dazu beitragen kann, den Bewilligungsprozess zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Auch eine intensivierte Beratung der ein PB anstrebenden Leistungsberechtigten kann zur Unterstützung der Entscheidungsfindung über das Ob und ggf. die Ausgestaltung des PB und der damit verbundenen organisatorischen und konzeptionellen Entscheidungen wichtig und hilfreich sein. Für die Behörden, die über die Bewilligung der PB zu entscheiden haben, erweisen sich Handreichungen und regelmäßige Informationen über Entwicklungen im Bereich des PB als wichtige und ausbaufähige Hilfen. Das PB hat aus Sicht der Evaluation gerade im Bereich der Entbürokratisierung von Leistungen und damit einhergehend einer größeren Zufriedenheit der Leistungsberechtigten nach wie vor gerade in den Bereichen der Assistenz ein erhebliches Potenzial. Dies könnte besser genutzt und mobilisiert werden.
Die Ergebnisse der Evaluation wurden Anfang April 2026 veröffentlicht.
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Publikation
Tolmein, O. / Sommer, J. (2026). Evaluation des Persönlichen Budgets. BMAS Forschungsbericht 680.
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