Unsere Evaluation bildet nach Einschätzung des Brandenburger Sozialministeriums eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Themen
Gleichstellung, Diversität und Antidiskriminierung
Gesetzesevaluationen
Publiziert im
Juni 2024
Ansprechperson
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland 2009 verpflichtet, eine inklusive Gesellschaft für alle Menschen zu realisieren. Zur Umsetzung der UN-BRK wurde im Jahr 2013 das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) in Kraft gesetzt. Das MSGIV hat die
- Die Verwendung von leichter Sprache sollte als verpflichtende Vorschrift ins Behindertengleichstellungsgesetz aufgenommen werden.
- Zur Sicherstellung von Barrierefreiheit sollte eine entsprechende Landesfachstelle als zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden.
- Die Landesbehindertenbeauftragte und der Landesbehindertenbeirat Brandenburg sollen in ihren Rechten gestärkt werden.
- Um politische Teilhabe in größerem Umfang zu ermöglichen, sollte ein Partizipationsfonds eingerichtet werden. Zudem sollen Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen gefördert werden.
- Eine Monitoring-Stelle sollte eingerichtet werden, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention flächendeckend zu fördern, zu schützen und zu überwachen.
Das Sozialministerium formuliert in seiner Presseerklärung, dass die Ergebnisse dieser Evaluation eine gute Grundlage für eine Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes bilden im Hinblick darauf, den Menschenrechtsansatz der UN-Konvention stärker zu akzentuieren und umzusetzen.
Der Abschlussbericht ist hier nachzulesen.