Rechtliches Gutachten zur Aktualität der Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften im Lichte aktueller Gesetzesänderungen

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Hintergrund: Gewaltschutz unter dynamischen Rahmenbedingungen

Angesichts der vielfältigen Belastungen und Gewalterfahrungen, denen geflüchtete Personen während und nach der Flucht ausgesetzt sind, ist eine sichere und bedarfsgerechte Unterbringung unerlässlich zur Minderung von Traumafolgen und für Möglichkeiten der Integration. Die 2016 initiierte Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ hat mit der Schaffung und zuletzt im Jahr 2021 mit der Überarbeitung von Mindeststandards wichtige Orientierungspunkte für die Praxis gesetzt, die sich als fachlich fundierte Referenzen etabliert haben.

Die Rahmenbedingungen für diesen Schutz unterliegen jedoch einem kontinuierlichen Wandel. Insbesondere die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die Neufassung der EU-Aufnahmerichtlinie (2024) und die damit verbundenen Änderungen im Asylgesetz haben den rechtlichen Kontext zuletzt verändert und maßgeblich beeinflusst. Diese Entwicklungen umfassen sowohl präzisere Vorgaben als auch veränderte Standards, deren Auswirkungen einer detaillierten Analyse bedürfen. 

Die neue Aufnahmerichtlinie verkürzt beispielsweise Fristen für die Vermittlung von Rechten und fordert eine frühzeitige Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse bei der Unterbringung, der Bewegungsfreiheit und in Haftfällen. Die Screening-Verordnung (EU) 2024/1356 verpflichtet zudem zu einer systematischen Erfassung von Schutzbedarfen bereits bei der Einreise.

Parallel zu diesen rechtlichen Anpassungen wurden im Jahr 2025 auch die Ziele der Bundesinitiative weiterentwickelt. Ein verstärkter Fokus liegt nun auf der verbindlichen Verankerung des Gewaltschutzes, der Förderung von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen, dem Wissenstransfer sowie der Verbesserung der Datenlage durch Monitoring und Evaluierung. Ein neues Ziel nimmt zudem die Stärkung aktiver Teilhabe und Selbstwirksamkeit geflüchteter Menschen in den Blick. 

Auftrag und Vorgehen

Vor diesem Hintergrund wurde die InterVal GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Winfried Kluth (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das die Aktualität und Rechtskonformität der Mindeststandards prüft und Empfehlungen für deren Weiterentwicklung ableitet. Der Auftrag umfasste vier zentrale Aufgabenbereiche:

  • eine juristische Analyse der rechtlichen Neuerungen,
  • eine Prüfung der Kohärenz der Mindeststandards mit den weiterentwickelten Zielen der Bundesinitiative,
  • die Erfassung von Weiterentwicklungsbedarfen aus Sicht der Mitglieder der Bundesinitiative sowie
  • die Ableitung konkreter Empfehlungen.

Die Untersuchung sowohl von rechtlichen Quellen als auch von Perspektiven aus der Beratung und Praxis der Partnerorganisationen der Bundesinitiative ermöglichte eine umfassende Bewertung sowohl der rechtlichen Notwendigkeiten als auch der praktischen Umsetzbarkeit von Weiterentwicklungen der Mindeststandards.

Identifizierung von Aktualisierungsbedarfen

Das Gutachten identifiziert verschiedene zentrale Bereiche, in denen die Mindeststandards Anpassungen und Präzisierungen bedürfen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Aspekte, die dabei von Bedeutung waren, waren die Zugänglichkeit und Praxistauglichkeit der Mindeststandards, Prozesse zur Ermittlung besonderer Schutzbedürfnisse, Personalmanagement, interne Strukturen und externe Kooperationen sowie die Rahmenbedingungen in den Unterkünften. Auch zur Stärkung von Monitoring und Qualitätssicherung wurden konkrete Empfehlungen herausgearbeitet.