Forschungsgrundlagen zur Evaluation des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) durch die Bundesregierung

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Hintergrund und rechtlicher Kontext

Das am 1. November 2024 in Kraft getretene Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) regelt die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei einer Abweichung zwischen Geschlechtseintrag und Geschlechtsidentität neu. Mit diesem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber mehrere Ziele. Die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl sollen von der Einschätzung Dritter gelöst, die Selbstbestimmung der betroffenen Person gestärkt und das Recht auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität verwirklicht werden. 

Erkenntnisinteresse und Forschungsfragen

Im Zentrum der Forschung steht die wissenschaftliche Analyse der Anwendung und Auswirkungen des SBGG. Die Untersuchung soll aufzeigen, inwieweit die gesetzlich formulierten Ziele erreicht werden, wie die Verfahren in der Praxis umgesetzt werden und welche Wirkungen sich für betroffene Personen und beteiligte Akteure ergeben. Zentrales Erkenntnisinteresse ist dabei, ob das Gesetz seine intendierte Wirksamkeit entfaltet, ob unerwünschte Nebenfolgen auftreten und ob gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. Darüber hinaus werden mögliche Herausforderungen, nicht-intendierte Wirkungen sowie Potenziale zum Bürokratieabbau empirisch untersucht.

Methodisches Vorgehen

Das Untersuchungskonzept basiert auf einem Mehrmethodenansatz, der quantitative und qualitative Verfahren kombiniert. Neben der Auswertung von Sekundärdaten – darunter amtliche Statistiken, Rechtsprechung sowie sozialwissenschaftliche Forschungsliteratur – bilden umfangreiche primärempirische Erhebungen den Schwerpunkt des Projekts. Diese umfassen bundesweite Online-Befragungen verschiedener Akteursgruppen sowie vertiefende qualitative Interviews mit antragsstellenden Personen, Fachkräften und Expertinnen und Experten. Die qualitativen Befunde werden inhaltsanalytisch ausgewertet und mit den quantitativen Ergebnissen trianguliert.

Begleitende Qualitätssicherung und Berichtslegung

Das Forschungsvorhaben wird von einem interdisziplinär zusammengesetzten wissenschaftlichen Begleitgremium flankiert, das das Forschungsteam beratend unterstützt und zur Qualitätssicherung beiträgt. Die Ergebnisse der Forschung werden in einem Zwischen- und einem Endbericht dokumentiert und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) übergeben.