Evaluierung der Sterilisationsregelungen im Betreuungsrecht: Auswirkungen der Reform von § 1905 BGB a.F. zu § 1830 BGB

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Hintergrund und rechtlicher Kontext

Sterilisation bezeichnet einen chirurgischen Eingriff zur dauerhaften Unfruchtbarmachung. Solche Eingriffe haben weitreichende Konsequenzen für die Lebensplanung eines Menschen und dürfen nur mit Einwilligung erfolgen. Für Menschen ohne Einwilligungsfähigkeit ist eine Sterilisation in Deutschland nur mit einer gerichtlichen Genehmigung möglich. 

Der frühere § 1905 BGB a.F. erlaubte es eigens bestellten rechtlichen Betreuer*innen, mit gerichtlicher Genehmigung in die Sterilisation einwilligungsunfähiger Betreuter einzuwilligen. Voraussetzungen hierfür waren die dauerhafte Einwilligungsunfähigkeit der betreuten Person, die Erforderlichkeit der Sterilisation zur Abwendung eines Schwangerschaftsrisikos mit Lebens- oder schwerwiegender Gesundheitsgefahr, die nicht auf andere Weise verhindert werden konnte, sowie die Bedingung, dass der Eingriff nicht dem natürlichen Willen der betreuten Person widersprach.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfahl wiederholt ein gesetzliches Verbot von Sterilisationen ohne volle und informierte Einwilligung. Der Ausschuss forderte in dem Zusammenhang die ersatzlose Streichung des § 1905 BGB a.F. und die Einführung eines Systems der unterstützten Entscheidungsfindung.

Der Gesetzgeber reagierte mit einer Neuregelung im Zuge der Reform zum 1. Januar 2023, die das Betreuungsrecht grundlegend neu ordnete. Die neue Vorschrift des § 1830 BGB verengt die Voraussetzungen für eine ersetzende Entscheidung: Sie verlangt nun, dass die Sterilisation dem natürlichen Willen der Person entspricht. Eine ersetzende stellvertretende Entscheidung kommt nur dann in Betracht, wenn die Betreuten auch mit Unterstützung nicht in die Lage versetzt werden können, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Die rechtlichen Betreuer*innen haben bei ersetzenden Entscheidungen die Wünsche der Betreuten zu ermitteln und sich an diesen zu orientieren. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz evaluiert InterVal in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. jur. Julia Zinsmeister (Technische Hochschule Köln) die Sterilisationsregelungen im deutschen Betreuungsrecht nach altem und neuem Recht.

Erkenntnisinteresse und Forschungsfragen

Im Zentrum der Evaluierung steht die Frage nach den Auswirkungen der Rechtsänderung auf die Verfahrenspraxis der Sterilisation von einwilligungsunfähigen Personen. Die Evaluierung soll klären, ob die Neuregelung ausreichend Schutz für die betroffenen Personen bietet oder ob weiterhin Schutzlücken bestehen. Das Vorhaben soll darüber hinaus Erkenntnisse darüber liefern, ob es zu rechtswidrigen Umgehungen des § 1830 BGB kommt. 

Die zentralen Forschungsfragen befassen sich mit

  • der Praxis der betreuungsgerichtlichen Verfahren,
  • dem weiteren Verlauf nach Verfahrensabschluss,
  • der Praxis außerhalb von Verfahren sowie
  • der Akzeptanz der Regelungen bei Betroffenen bzw. potenziell Betroffenen.

Methodisches Vorgehen

Das Untersuchungskonzept basiert auf einem Mehrmethodenansatz, der verschiedene Datenquellen und Perspektiven kombiniert, um ein umfassendes Bild der Praxis zu erhalten.

Im Rahmen des Vorhabens wird eine Auswertung von anonymisierten Gerichtsakten aus den Jahren 2021/22 (§ 1905 BGB a.F.) und 2023/24 (§ 1830 BGB) durchgeführt. Dabei werden Daten zum Verfahren, den betroffenen Personen und weiteren Beteiligten sowie zu fachlichen und juristischen Einschätzungen strukturiert erfasst und für einen Vorher-Nachher-Vergleich aufbereitet.

Zudem werden Betroffene und weitere Verfahrensbeteiligte sowie Angehörige qualitativ interviewt. Für Betroffene werden bei Bedarf Leitfäden in einfacher Sprache verwendet bzw. Kommunikationsmittler*innen eingesetzt, um deren Perspektiven und Entscheidungslogiken sichtbar zu machen. Fokusgruppen-Interviews mit (weiteren) Bewohner*innen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen deren Perspektiven und Wünsche sichtbar machen und mögliche Hinweise auf Sterilisationen ohne betreuungsgerichtliche Verfahren geben. Eine interdisziplinär besetzte Fokusgruppe sowie Interviews mit Vertreter*innen von Interessensverbänden und Expert*innen aus Wissenschaft und Medizin ergänzen die Erhebungen um eine breite Feld- und Fachkenntnis sowie Einschätzungen zur allgemeinen Praxis und Reformbedarfen.Das Forschungsvorhaben wird von einem forschungsethischen Konzept begleitet, das die Vermeidung von Belastungen für die Befragten, die Förderung des Nutzens der Studie, die Achtung der Autonomie und Selbstbestimmung der Betroffenen sowie die Sicherstellung von Vertrauenswürdigkeit und Verhältnismäßigkeit der Forschung gewährleistet. Ein Beirat, besetzt mit Akteur*innen aus der Wissenschaft, der Verwaltung sowie von Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und weiteren Verfahrensbeteiligten, begleitet das Forschungsvorhaben zur Qualitätssicherung beratend.