Evaluation nach dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG)
Auftraggeber
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Partnerin
Prof.in Dr. Sybille Stöbe-Blossey
Laufzeit
2024 – 2030
Ansprechperson
Recht auf Ganztag: Das GaFöG
Ganztagsangebote für Kinder bedeuten weit mehr als einfach nur Betreuung – Ganztag ist Lern- und Lebensort und ein wesentlicher Hebel für Chancengerechtigkeit, Bildungsbeteiligung und soziale Teilhabe. Zeitgemäße Ganztagsangebote unterstützen Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten: Sie entdecken Fähigkeiten und Fertigkeiten, lernen Neues, gestalten ihren Alltag aktiv und schließen Freundschaften. Darüber hinaus ermöglicht der Ganztag für die Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unterstützt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben.
Zur Verwirklichung einer bedarfsdeckenden Ganztagsbetreuung wurde durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das im Oktober 2021 in Kraft getreten ist, ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gesetzlich verankert. Die Einführung des Rechtsanspruchs erfolgt stufenweise ab dem 1. August 2026. Bis zum Schuljahr 2029/30 sollen alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe Ganztagsbetreuung erhalten können und zwar auf Wunsch im Umfang von bis zu acht Stunden am Tag, fünf Tagen die Woche und 48 Wochen im Jahr.
Hintergrund: Was kostet zeitgemäßer Ganztag?
Die Verwirklichung des Rechtsanspruchs geht nach wie vor mit massiven Ausbaubedarfen einher. So prognostizierte zuletzt der zweite GaFöG-Bericht der Bundesregierung einen zusätzlichen Bedarf von 307.000 bis 485.000 Ganztagsplätzen ausgehend vom Schuljahr 2022/2023. Zur Förderung des „quantitativen und qualitativen investiven Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote“ gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen von bis zu 3,5 Milliarden Euro, verteilt auf zwei Investitionsprogramme. Darüber hinaus wurde durch Änderungen in der vertikalen Umsatzsteuerverteilung ein anteiliger Ausgleich für die zusätzlichen Betriebskosten geschaffen, die sich aus dem Rechtsanspruch ergeben. Hierbei erhalten die Länder insgesamt 2,49 Milliarden Euro verteilt auf die Jahre 2026 bis 2029 und 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.
Die tatsächliche Höhe der Kosten für eine bedarfsdeckende Ganztagsbetreuung ist nach wie vor Gegenstand von Diskussionen und führte bereits im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu zahlreichen Anpassungen. Insbesondere die Betriebskosten sind aufwendig zu bestimmen, da die Ausgestaltung des Ganztages zwischen den einzelnen Bundesländern stark variiert und in unterschiedlichem Maße sowohl die Bundesländer als auch die Kommunen betrifft. Dementsprechend gibt es bislang nur eine begrenzte Anzahl realistischer Schätzungen in Bezug auf die Kosten zeitgemäßer Ganztagsbetreuung.
Aufgabenstellung und Methoden unserer Forschung
Im Rahmen der Evaluation greift
- eine quantitative Analyse der Verwendungsnachweise und Berichte der Länder im Rahmen der Investitionsprogramme,
- zwei deutschlandweite quantitative Erhebungen zur Ermittlung der durch den Ganztagsausbau verursachten zusätzlichen Betriebskosten,
- deutschlandweite Experteninterviews mit Stakeholdern (Ministerien der Bundesländer, Kommunen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Schulleitungen etc.),
- eine Dokumentenanalyse von Länderprogrammen, Qualitätsrahmen und Bildungsplänen zur Erfassung der Vorgaben für einen zeitgemäßen Ganztag in den Bundesländern.
Die Evaluation erfolgt dabei im fortwährenden engen Austausch mit der Geschäftsstelle Ganztag, einem Zusammenschluss des BMBF und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie unter Beteiligung der Bundesländer. Erste Ergebnisse der Evaluation werden in Form eines Zwischenberichts Ende 2027 präsentiert. Eine abschließende Darstellung der Evaluationsergebnisse erfolgt Ende 2030.