Evaluation Faire Mobilität
Auftraggeber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Laufzeit
2024 – 2025
Ansprechperson
Über die Evaluation
Seit dem Jahr 2011 werden mit dem Beratungsangebot Faire Mobilität mobil beschäftigte Unionsbürgerinnen und -bürger zu ihrem Arbeitsrecht und den Arbeitsbedingungen in Deutschland beraten und damit ein Beitrag zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen geleistet. Das Beratungsangebot wurde im Jahr 2021 aus einer Projektfinanzierung in eine gesetzliche Förderung überführt. Der § 31 AEntG regelt den finanziellen Umfang der Förderung, den Deutschen Gewerkschaftsbund als Durchführenden und die Zielgruppe der Beratung (bei direktem Sachzusammenhang neben Unionsbürgern auch entsandte Drittstaatsangehörige). Die Evaluation überprüft, ob die verfolgten Ziele erreicht werden, die 2021 intendierten Strukturveränderungen dazu beitragen und welche Handlungsbedarfe für die bessere Zielerreichung bestehen. Darüber hinaus sind sechzehn forschungsleitende Fragen zu beantworten. Zu diesen zählen:
- Werden die mit § 31 AEntG verbundenen Ziele erreicht?
- Konnten qualitative Verbesserungen des Angebots erreicht werden – und welchen Einfluss hatte die Reduktion der Personalfluktuation darauf?
- Wie könnte das Angebot qualitativ verbessert werden?
- Hat sich die Einführung der Branchen- und Regional-Koordinatorinnen und Koordinatoren in Hinblick auf die Ziele des Angebots bewährt?
- Welche Effekte haben Freistellungen bei den Einzelgewerkschaften für Faire Mobilität?
- Fördert das Bildungsangebot die Ziele der Beratung?
- Wäre es wirtschaftlicher, das Bildungsangebot extern einzukaufen?
- Welchen Effekt hat die kostenfreie Schulungsteilnahme landesfinanzierter Beratungsstellen am Bildungsangebot?
- Tragen die Angebote für die Zielgruppe über Social Media zur Zielerreichung bei? Welche Weiterentwicklung bräuchte dies ggf.?
- Ergänzen sich Bundes- und Landes-Beratung gut und wird das Ziel einer möglichst flächendeckenden und hochwertigen Beratung erreicht? Wie ließe es sich optimieren?
- Bewährt sich die spezielle Abgrenzung der Zielgruppe in § 31 Abs. 3 AEntG?
- Inwieweit muss die gesetzlich festgelegte Obergrenze angepasst werden, um das Beratungsangebot im derzeitigen Umfang fortführen zu können?
- Gibt es zu behebende praktische Probleme bei der Umsetzung von § 31 AEntG?
- Decken die vorhandenen Angebote von Bund und Ländern qualitativ-inhaltlich den Beratungs- und Unterstützungsbedarf hinsichtlich der Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen in Deutschland? Bestehen zu schließende Lücken?
- Wie wird die Zielgruppe mit welchen konkreten Projektangeboten (Beratungen, Informationsveranstaltungen, Informationsmaterialien) erreicht?
- Wie bewerten die Ratsuchenden das Angebot?
Zur Beantwortung werden interne Prozess- und Finanzdaten ausgewertet, mehrere Online-Befragungen umgesetzt, insbesondere eine der Beratenen, sowie Interviews geführt. Die Interviews richten sich zum Teil an interne Expertinnen und Experten von Faire Mobilität aus der operativen Beratungsarbeit und den Leitungs- und Unterstützungsstrukturen, zum Teil an externe Expertinnen und Experten, z. B. Arbeitgeberverbände, Einzelgewerkschaften, (andere) Partner von Faire Mobilität, die von den Ländern finanzierten Beratungsstellen, Teilnehmende an Bildungsangeboten von Faire Mobilität oder externe Anbieter von Bildungsangeboten für Beratende.