Evaluation der Auswirkungen des Jugendschutzgesetzes

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Zum Hintergrund der Evaluation

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 vereint das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte und hat unter anderem den Auftrag, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden bzw. -gefährdenden Medieninhalten zu schützen. 

Nach einer ersten Änderung im Jahr 2008, welche insbesondere einen verbesserten Schutz vor medialen Gewaltdarstellungen verfolgte, wurde das Gesetz 2021 erneut novelliert. Der Gesetzgeber zielte durch die Änderungen darauf ab, den Kinder- und Jugendmedienschutz zeitgemäß zu gestalten und an aktuelle Herausforderungen im Onlinebereich anzupassen. Gesetzliche Neuerungen umfassten u.a. 

  • die Verankerung eines einheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes, der auch Interaktionsrisiken berücksichtigt (§ 10 Abs. 1 JuSchG),
  • die Erweiterung der Kriterien für Alterskennzeichnungen um entwicklungsbeeinträchtigende Interaktionsrisiken (z. B. Chatfunktionen, Kostenfallen, Mobbing) sowie um Anbietermaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 14 Abs. 2 JuSchG),
  • die Einrichtung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) als neue zentrale Aufsichtsbehörde (§ 17 JuSchG),
  • die Einführung von Pflichten zur Vorsorge gegen Interaktionsrisiken für Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte (§ 24c JuSchG),
  • die Möglichkeit zur Durchführung eines dialogischen Verfahrens zwischen der BzKJ und Anbietern zur Klärung geeigneter Schutzmaßnahmen (§ 24d JuSchG).

Erstmals benannt wurde außerdem das Ziel, Kinder und Jugendliche zu einer unbeschwerten Mediennutzung zu befähigen. Neben dem Schutz der Zielgruppe vor Medieninhalten wird also auch die Förderung der Teilhabe dieser an der Medienlandschaft gesetzlich festgeschrieben. 

Im Mai 2024 folgte eine weitere Anpassung des JuSchG zur nationalen Umsetzung des Digital Services Act, ein EU-weites Regelwerk, das neue Pflichten für große Online-Plattformen festlegt.

Über die Evaluation

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat InterVal mit der Evaluierung der in 2021 vorgenommenen Reformierung sowie die Anpassung des Gesetzes an den Digital Service Act beauftragt. Teil der Evaluation ist die Überprüfung der Umsetzungspraxis sowie eine Bewertung inwiefern die gesetzlichen Schutzziele erreicht werden. Die Evaluation wird gemeinsam mit dem Mainzer Medieninstitut als juristischem Partner umgesetzt und findet zwischen September 2024 und Ende 2025 statt. 

Zur Beantwortung der Evaluationsfragen erfolgen

  • eine statistische Auswertung vorliegender Daten zum Kinder- und Jugendmedienschutz,
  • eine Analyse behördlicher Entscheidungen und Rechtsprechungen,
  • die Erhebung eigener Daten anhand von qualitativen Expert:innen Interviews, sowie
  • eine Analyse der Umsetzungspraxis von Online-Plattformen hinsichtlich der neuen gesetzlichen Vorsorgemaßnahmen.