Evaluation der Auswirkungen des Jugendschutzgesetzes
Auftraggeber
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Partner
Mainzer Medieninstitut
Laufzeit
2024 – 2025
Ansprechpersonen
Zum Hintergrund der Evaluation
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 vereint das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte und hat unter anderem den Auftrag, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden bzw. -gefährdenden Medieninhalten zu schützen.
Nach einer ersten Änderung im Jahr 2008, welche insbesondere einen verbesserten Schutz vor medialen Gewaltdarstellungen verfolgte, wurde das Gesetz 2021 erneut novelliert. Der Gesetzgeber zielte durch die Änderungen darauf ab, den Kinder- und Jugendmedienschutz zeitgemäß zu gestalten und an aktuelle Herausforderungen im Onlinebereich anzupassen. Gesetzliche Neuerungen umfassten u.a.
- die Verankerung eines einheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes, der auch Interaktionsrisiken berücksichtigt (§ 10 Abs. 1 JuSchG),
- die Erweiterung der Kriterien für Alterskennzeichnungen um entwicklungsbeeinträchtigende Interaktionsrisiken (z. B. Chatfunktionen, Kostenfallen, Mobbing) sowie um Anbietermaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 14 Abs. 2 JuSchG),
- die Einrichtung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) als neue zentrale Aufsichtsbehörde (§ 17 JuSchG),
- die Einführung von Pflichten zur Vorsorge gegen Interaktionsrisiken für Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte (§ 24c JuSchG),
- die Möglichkeit zur Durchführung eines dialogischen Verfahrens zwischen der BzKJ und Anbietern zur Klärung geeigneter Schutzmaßnahmen (§ 24d JuSchG).
Erstmals benannt wurde außerdem das Ziel, Kinder und Jugendliche zu einer unbeschwerten Mediennutzung zu befähigen. Neben dem Schutz der Zielgruppe vor Medieninhalten wird also auch die Förderung der Teilhabe dieser an der Medienlandschaft gesetzlich festgeschrieben.
Im Mai 2024 folgte eine weitere Anpassung des JuSchG zur nationalen Umsetzung des Digital Services Act, ein EU-weites Regelwerk, das neue Pflichten für große Online-Plattformen festlegt.
Über die Evaluation
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat
Zur Beantwortung der Evaluationsfragen erfolgen
- eine statistische Auswertung vorliegender Daten zum Kinder- und Jugendmedienschutz,
- eine Analyse behördlicher Entscheidungen und Rechtsprechungen,
- die Erhebung eigener Daten anhand von qualitativen Expert:innen Interviews, sowie
- eine Analyse der Umsetzungspraxis von Online-Plattformen hinsichtlich der neuen gesetzlichen Vorsorgemaßnahmen.