InterVal evaluiert Faire Mobilität erneut

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Seit dem Jahr 2011 werden mit dem Beratungsangebot Faire Mobilität mobil beschäftigte Unionsbürgerinnen und -bürger zu ihrem Arbeitsrecht und den Arbeitsbedingungen in Deutschland beraten und damit ein Beitrag zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen geleistet. Das Beratungsangebot wurde im Jahr 2021 aus einer Projektfinanzierung in eine gesetzliche Förderung überführt. Der § 31 AEntG regelt den finanziellen Umfang der Förderung, den Deutschen Gewerkschaftsbund als Durchführenden und die Zielgruppe der Beratung (bei direktem Sachzusammenhang neben Unionsbürgern auch entsandte Drittstaatsangehörige). Die Evaluation überprüft, ob die verfolgten Ziele erreicht werden, die 2021 intendierten Strukturveränderungen dazu beitragen und welche Handlungsbedarfe für die bessere Zielerreichung bestehen.

Die InterVal GmbH hatte sich in Kooperation mit der IMAP GmbH bereits zwischen 2019 und 2020 an einer ersten Evaluation von Faire Mobilität beteiligt. Die Ergebnisse der damaligen Evaluation zeigten den Nutzen des Beratungsangebots für die Zielgruppe und bestätigten die Bestrebungen zur Verstetigung des Angebots auf einer gesetzlichen Basis.

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