InterVal evaluiert Faire Mobilität erneut
Seit dem Jahr 2011 werden mit dem Beratungsangebot Faire Mobilität mobil beschäftigte Unionsbürgerinnen und -bürger zu ihrem Arbeitsrecht und den Arbeitsbedingungen in Deutschland beraten und damit ein Beitrag zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen geleistet. Das Beratungsangebot wurde im Jahr 2021 aus einer Projektfinanzierung in eine gesetzliche Förderung überführt. Der § 31 AEntG regelt den finanziellen Umfang der Förderung, den Deutschen Gewerkschaftsbund als Durchführenden und die Zielgruppe der Beratung (bei direktem Sachzusammenhang neben Unionsbürgern auch entsandte Drittstaatsangehörige). Die Evaluation überprüft, ob die verfolgten Ziele erreicht werden, die 2021 intendierten Strukturveränderungen dazu beitragen und welche Handlungsbedarfe für die bessere Zielerreichung bestehen.
Die
Weitere Informationen finden Sie hier.