InterVal evaluiert die Sterilisationsregelung im Betreuungsrecht

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Die InterVal GmbH führt in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Dr. jur. Julia Zinsmeister (TH Köln) eine umfassende Evaluierung der Sterilisationsregelungen im deutschen Betreuungsrecht durch. Das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben untersucht die Auswirkungen der Gesetzesreform vom 4. Mai 2021, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Die Reform ersetzte den bisherigen § 1905 BGB a.F. durch den neuen § 1830 BGB mit dem Ziel, das Selbstbestimmungsrecht nicht einwilligungsfähiger betreuter Personen zu stärken und den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung zu tragen. Die auf 18 Monate angelegte Evaluierung, die im Februar 2026 startete, soll nun klären, ob die Neuregelung den Schutz der betroffenen Personengruppe ausreichend gewährleistet oder ob weiterhin Handlungsbedarf besteht, um Schutzlücken zu schließen oder möglichen Umgehungen entgegenzuwirken.

Die Untersuchung verfolgt einen Mehrmethodenansatz, der eine Aktenanalyse von Gerichtsverfahren, qualitative Interviews mit (potenziell) Betroffenen, weiteren Verfahrensbeteiligten sowie Expert*innen und Fokusgruppen mit Bewohner*innen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung umfasst.

Weitere Details zum Hintergrund, den Forschungsfragen und dem methodischen Vorgehen finden Sie in unserer ausführlichen Projektbeschreibung hier.