Bewertung des EU-Schulprogramms in Baden-Württemberg für die Schuljahre 2024/25 bis 2027/28 

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Hintergrund

Mit dem EU-Schulprogramm fördert die Europäische Union die Abgabe von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten an Kinder in staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen. Ziel des Programms ist es, Kinder zu einem erhöhten Verzehr dieser Lebensmittel zu motivieren, ihnen die Vorteile einer ausgewogenen Ernährung zu vermitteln und sie mit der Landwirtschaft vertrauter zu machen.

In Baden-Württemberg wird das EU-Schulprogramm seit dem Schuljahr 2017/18 durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) mit den beiden Programmteilen „Schulobst und -gemüse“ sowie „Schulmilch“ umgesetzt. Im Schuljahr 2025/26 nehmen rund 5.333 Einrichtungen (Grundschulen und Kindertageseinrichtungen) mit insgesamt etwa 485.000 Kindern teil. Die Kinder erhalten jeweils einmal wöchentlich kostenlos eine Portion Obst und Gemüse und/oder Milch bzw. Milchprodukte

Gemäß Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/40 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Umsetzung des EU-Schulprogramms zu evaluieren und dessen Wirksamkeit im Hinblick auf die Programmziele zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund hat das Land Baden-Württemberg InterVal mit der Evaluation für die Schuljahre 2024/25 bis 2027/28 beauftragt. InterVal war bereits für die Evaluation der Schuljahre 2017/18 bis 2021/22 zuständig.

Ziel der Evaluation ist es, die Wirksamkeit der Umsetzung des EU-Schulprogramms in Baden-Württemberg zu beurteilen. Dies umfasst unter anderem die Analyse der Inanspruchnahme, der Umsetzung in den Einrichtungen, der pädagogischen Begleitmaßnahmen sowie der Wirkungen auf die teilnehmenden Kinder. Erfahrungen mit dem Programm werden aus unterschiedlichen Perspektiven (Kinder, pädagogisches Personal, Eltern sowie Lieferantinnen und Lieferanten) untersucht, Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Forschungsdesign

Zur Beantwortung der zentralen Fragestellungen wird ein Mixed-Methods-Ansatz umgesetzt, der ergänzend zur Auswertung von Dokumenten und Verwaltungsdaten folgende Erhebungen umfasst:

  1. Vier Befragungen der geförderten Einrichtungen: Die jährlichen Befragungen setzen unterschiedliche thematische Schwerpunkte: In den Schuljahren (SJ) 2024/25 und 2027/28 stehen insbesondere die pädagogische Begleitung sowie wahrgenommene Wirkungen im Fokus. In den SJ 2025/26 und 2026/27 werden vor allem Fragen der praktischen Umsetzung, der Bewertung des Programms, der Kommunikation sowie bestehender Unterstützungsbedarfe untersucht.
  2. Zwei Befragungen von je rund 800 Schülerinnen und Schülern (SuS): Sowohl im SJ 2024/25 als auch im SJ 2027/28 werden SuS der Klassenstufen 1 bis 4 befragt. Analysiert wird zum einen, wie sich der durchschnittliche Verzehr oder z. B. die Wertschätzung in einer Kohorte entwickelt (Kohortenperspektive). Zum anderen wird untersucht, ob die klassenstufenspezifischen Unterschiede des Verzehrs bis zum SJ 2027/28 so bestehen bleiben, wie sie im Querschnitt des SJ 2024/25 zwischen den Klassenstufen 1 bis 4 beobachtet wurden (Querschnittsperspektive).
  3. Qualitative Interviews: Es werden leitfadengestützte Interviews mit verschiedenen Akteursgruppen (u. a. Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Einrichtungsleitungen, Elternvertretungen, Lieferantinnen und Lieferanten sowie Programmpartner) durchgeführt, um vertiefte Einblicke in die Umsetzung und Bewertung des Programms zu gewinnen.
  4. Zwei Onlinebefragungen (Eltern und Lieferantinnen und Lieferanten): Die Elternbefragung untersucht insbesondere den Informationsstand über das Programm sowie mögliche Effekte auf das Ernährungsverhalten der Kinder im häuslichen Umfeld. Die Befragung der Lieferantinnen und Lieferanten fokussiert auf Umsetzungsmodalitäten, das angebotene Produktspektrum, den organisatorischen und zeitlichen Aufwand, Finanzierungsaspekte sowie die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Einrichtungen.