Evaluation Faire Mobilität
Auftraggeber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Laufzeit
2024 – 2025
Ansprechperson
Über die Evaluation
Seit dem Jahr 2011 werden mit dem Beratungsangebot Faire Mobilität mobil beschäftigte Unionsbürgerinnen und -bürger zu ihrem Arbeitsrecht und den Arbeitsbedingungen in Deutschland beraten und damit ein Beitrag zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen geleistet. Das Beratungsangebot wurde im Jahr 2021 aus einer Projektfinanzierung in eine gesetzliche Förderung überführt. Der § 31 AEntG regelt den finanziellen Umfang der Förderung, den Deutschen Gewerkschaftsbund als Durchführenden und die Zielgruppe der Beratung (bei direktem Sachzusammenhang neben Unionsbürgern auch entsandte Drittstaatsangehörige). Die Evaluation überprüfte, ob die verfolgten Ziele erreicht wurden, die 2021 intendierten Strukturveränderungen dazu beitrugen und welche Handlungsbedarfe für die bessere Zielerreichung bestehen. Darüber hinaus wurden 16 forschungsleitende Fragen beantwortet. Zu diesen zählen:
- Werden die mit § 31 AEntG verbundenen Ziele erreicht?
- Konnten qualitative Verbesserungen des Angebots erreicht werden – und welchen Einfluss hatte die Reduktion der Personalfluktuation darauf?
- Wie könnte das Angebot qualitativ verbessert werden?
- Hat sich die Einführung der Branchen- und Regional-Koordinatorinnen und Koordinatoren in Hinblick auf die Ziele des Angebots bewährt?
- Welche Effekte haben Freistellungen bei den Einzelgewerkschaften für Faire Mobilität?
- Fördert das Bildungsangebot die Ziele der Beratung?
- Wäre es wirtschaftlicher, das Bildungsangebot extern einzukaufen?
- Welchen Effekt hat die kostenfreie Schulungsteilnahme landesfinanzierter Beratungsstellen am Bildungsangebot?
- Tragen die Angebote für die Zielgruppe über Social Media zur Zielerreichung bei? Welche Weiterentwicklung bräuchte dies ggf.?
- Ergänzen sich Bundes- und Landes-Beratung gut und wird das Ziel einer möglichst flächendeckenden und hochwertigen Beratung erreicht? Wie ließe es sich optimieren?
- Bewährt sich die spezielle Abgrenzung der Zielgruppe in § 31 Abs. 3 AEntG?
- Inwieweit muss die gesetzlich festgelegte Obergrenze angepasst werden, um das Beratungsangebot im derzeitigen Umfang fortführen zu können?
- Gibt es zu behebende praktische Probleme bei der Umsetzung von § 31 AEntG?
- Decken die vorhandenen Angebote von Bund und Ländern qualitativ-inhaltlich den Beratungs- und Unterstützungsbedarf hinsichtlich der Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen in Deutschland? Bestehen zu schließende Lücken?
- Wie wird die Zielgruppe mit welchen konkreten Projektangeboten (Beratungen, Informationsveranstaltungen, Informationsmaterialien) erreicht?
- Wie bewerten die Ratsuchenden das Angebot?
Zur Beantwortung wurden interne Prozess- und Finanzdaten ausgewertet, mehrere Online-Befragungen umgesetzt, darunter eine der Beratenen, sowie Interviews geführt. Die Interviews richten sich zum Teil an interne Expertinnen und Experten von Faire Mobilität aus der operativen Beratungsarbeit und den Leitungs- und Unterstützungsstrukturen, zum Teil an externe Expertinnen und Experten, z. B. Arbeitgeberverbände, Einzelgewerkschaften, (andere) Partner von Faire Mobilität, die von den Ländern finanzierten Beratungsstellen, Teilnehmende an Bildungsangeboten von Faire Mobilität oder externe Anbieter von Bildungsangeboten für Beratende.
Der vorliegende Bericht zeigt, dass die gesetzliche Verankerung die Planungssicherheit verbesserte, die Personalfluktuation reduzierte und die Beratungsqualität erhöhte. Bewährt haben sich insbesondere die Einführung neuer Strukturen wie Branchenkoordinationen und Regionalleitungen sowie die verstärkte digitale aufsuchende Arbeit. Die finanzielle Obergrenze in Höhe von 3,996 Mio. Euro jährlich wurde 2024 nahezu vollständig ausgeschöpft. Identifizierte Einsparpotenziale, etwa durch das Auslagern von Fortbildungsmöglichkeiten an externe Angebote, können die Gesamtkosten nur in sehr geringem Umfang reduzieren. Eine Anpassung der Obergrenze ist daher notwendig, um den derzeitigen Umfang und die Qualität des Beratungsangebots zukünftig aufrechtzuerhalten. Neben einer verstärkten Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit empfiehlt die Evaluation den Ausbau von Beratungskapazitäten in Sprachen und Regionen, in denen bereits jetzt mehr Nachfrage als Kapazitäten bestehen bzw. wo zukünftig eine erhöhte Beratungsnachfrage erwartet wird. Überdies kann eine Nachjustierung der gesetzlichen Abgrenzung der Zielgruppe die Rechtssicherheit und Praktikabilität erhöhen.
Der vollständige Bericht ist hier einzusehen.
Publikation
Sommer, J. / Schwass, T. (2025). Evaluation Faire Mobilität. BMAS Forschungsbericht BMAS 674. Berlin.
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