Umsetzung der Regelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes in der seit 1. Januar 2015 geltenden Fassung unter Einbeziehung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und des Pflegeunterstützungsgeldes

  Zurück

Über die Gesetze

Durch die Veränderungen der Altersstruktur der deutschen Bevölkerung steigt die Anzahl der Pflegebedürftigen. Diese werden auf eigenen Wunsch und auf Wunsch ihrer Familien meistens im vertrauten häuslichen Umfeld von Familienangehörigen versorgt. Für die Pflegenden entstehen dadurch beachtliche Herausforderungen rund um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Vor dem Hintergrund dieser Problematik hat der Gesetzgeber am 1. Januar 2015 neue Fassungen von Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Kraft treten lassen. Die zwei Gesetze enthalten für Beschäftigte in Unternehmen unterschiedlicher Größen diverse Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, die sich unter anderem nach der Dauer und dem Umfang der Freistellung für die Pflege und der erforderlichen Ankündigungsfrist beim Arbeitgeber unterscheiden. Durch die Gesetze wurden auch die Handhabung kurzzeitiger Arbeitsverhinderungen von bis zu zehn Arbeitstagen für Akutfälle und die Vergabe von Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung neu geregelt.

Über die Untersuchung

Um eine ganzheitliche Betrachtung der Perspektiven der betroffenen Zielgruppen zu gewinnen, setzten wir ein Mehrmethodendesign mit rechtswissenschaftlichen und empirisch-sozialwissenschaftlichen Elementen um:

  • Sekundärdatenanalysen bildeten die Grundlage für Schätzungen zum Umfang und zur Struktur der Inanspruchnahmen von beruflichen Freistellungen für die Pflege einer verwandten Person. Dafür möchten wir uns auch an dieser Stelle für die tatkräftige Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung Bund bedanken.
  • Es wurden eine Reihe von Befragungen mit relevanten Personengruppen durchgeführt. Zum einen handelte es sich dabei um eine repräsentative telefonische Befragung von 500 Personen, die vom Problem der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf direkt betroffen waren. Zum Zweiten wurde eine repräsentative telefonische Befragung der Bevölkerung insgesamt durchgeführt, d. h. auch nicht betroffene Personen oder nur als steuerzahlende und wählende betroffene Personen. Damit wurden unter anderem der Wissensstand zu den gesetzlichen Regelungen sowie die Einschätzung der Bevölkerung und deren Akzeptanz erhoben. Weiterhin realisiert wurde eine schriftliche Befragung eines Drittels der Beschäftigten, die bis dahin das Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch genommen hatten.
  • Weiterhin wurde eine telefonische Befragung von Personalverantwortlichen in über 400 Unternehmen und zehn Unternehmensfallstudien umgesetzt, die sowohl Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten einschlossen.
  • Mit einer rechtsimmanenten Analyse der Gesetzeslage seitens unserer Kooperationspartnerin wurden zum einen das Verhältnis der zwei Gesetze zueinander untersucht und zum anderen Weiterentwicklungsmöglichkeiten aus juristischer Sicht und Handlungsoptionen für den Gesetzgeber erarbeitet.
  • Zur weiteren Vertiefung des multiperspektivisch ausgerichteten Untersuchungsansatzes wurden Interviews mit Expertinnen und Experten im Bereich Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geführt. Dabei sondierten wir verschiedene Schnittstellen zu Fachthemen, die in anderen Untersuchungsmodulen nicht weiter vertieft werden konnten, zum Beispiel zu Fragen der Palliativmedizin.

So versuchten wir alle zentralen Perspektiven auf die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erfassen und in Verhältnis zueinander zu setzen, um weitere Möglichkeiten für deren Aushandlung durch die Gesetzgebung herauszuarbeiten. Ausschlaggebend dafür war die Wahrung der Balance zwischen den verschiedenen Interessen von Pflegenden, Unternehmen und Steuerzahlenden.

Ergebnisse

Ergebnisse können wir an dieser Stelle vorstellen, sobald der Abschlussbericht durch das Bundesfamilienministerium veröffentlicht wird. Unsere Ergebnisse flossen jedoch bereits in die Planungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen und in den europäischen Austausch ein. Ausgewählte Ergebnisse teilte das Bundesfamilienministerium im Rahmen des von der Europäischen Kommission organisierten „Peer Review on Improving reconciliation of work and long-term care“ (24.-25. September 2018) mit.