Forschungsvorhaben zum Thema „Veranstaltermäßig vertriebene Reiseeinzelleistungen und Tagesreisen zu einem Reisepreis von bis zu 500 Euro“

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Zum Hintergrund der Studie

Mit der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie und dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften am 1. Juli 2018 wurde das Reisevertragsrecht in Deutschland neu geregelt. Diese Änderungen führten zu einer abweichenden Rechtslage für veranstaltermäßig vertriebene Reiseeinzelleistungen sowie Tagesreisen mit einem Reisepreis von bis zu 500 Euro.

Bis zum 1. Juli 2018 wendete der Bundesgerichtshof (BGH) das gesamte Pauschalreiserecht alter Fassung auf die Bereitstellung eines Ferienhauses bzw. einer Ferienwohnung sowie eines Hotelzimmers (sog. Reiseeinzelleistungen) durch einen Reiseveranstalter an. Zwar sah der Referentenentwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vor, die ursprüngliche Judikatur des BGH zur Analogie der §§ 651a ff. BGB alter Fassung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abzubilden. Der Regierungsentwurf und der Gesetzgeber nahmen jedoch hiervon Abstand. Somit sind Reiseeinzelleistungen nicht vom neuen Pauschalreiserecht umfasst.

Nach altem Recht wurden bis 1. Juli 2018 auch Tagesreisen vom Pauschalreiserecht eingeschlossen mit Ausnahme der Insolvenzsicherungspflicht bei Tagesreisen mit einem Reisepreis von bis zu 75 Euro. Nach neuem Recht gilt das Pauschalreiserecht nur noch für Tagesreisen über 500 Euro Reisepreis. Der Ausschluss dieser Tages- bzw. Kurzreisen beruht auf der Annahme des Europäischen Gesetzgebers, dass Teilnehmende solcher Kurzreisen weniger schutzbedürftig seien (ErwGr. 19 S. 1 Pauschalreiserichtlinie II). Dabei war die 500-Euro-Grenze im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch nicht vorgesehen. Vielmehr sollten Tagesreisen vollständig aus dem Pauschalreiserecht ausgenommen werden (BT-Drucksache 18/10822, S.68). Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages sah in der fehlenden Wertgrenze jedoch eine nicht interessengerechte Absenkung des bis dahin bestehenden Verbraucherschutzniveaus. Verbunden mit den neuen Regelungen war die Bundesregierung dazu aufgefordert, „die Marktentwicklung betreffend veranstaltermäßig vertriebene Reiseeinzelleistungen“ zu beobachten und „etwaige Missstände aufzudecken“. Im August 2019 wurde die InterVal GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Ansgar Staudinger als juristischem Experten im Unterauftrag daher mit einem Forschungsvorhaben zum Thema „Veranstaltermäßig vertriebene Reiseeinzelleistungen und Tagesreisen zu einem Reisepreis von bis zu 500 Euro“ beauftragt.

Über die Studie

Mittels unterschiedlicher Quellen und Zugangswege wurden umfangreiche und sich ergänzende Daten zu den Untersuchungsgegenständen gewonnen.

  • Mithilfe einer Onlinerecherche wurden das Angebot sowie die AGB-Gestaltung von 100 zufällig ausgewählten Unternehmen der Tourismusbranche geprüft.
  • 304 verbandlich organisierte Unternehmen wurden online zu ihrem Angebot, den verwendeten AGB sowie zu Marktentwicklungen in ihrem jeweiligen Segment seit Inkrafttreten des neuen Pauschalreiserechts befragt.
  • Die Angaben der Unternehmen aus der Onlinebefragung wurden durch Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Tourismusverbände ergänzt.
  • Zur Ermittlung von etwaigen Problemlagen auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher wurden Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von drei Verbraucherzentralen sowie einem Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes durchgeführt. Zudem wurde hierzu ein Vertreter der Wettbewerbszentrale befragt.
  • Eine Auswertung der aktuellen Rechtsprechung sowie der juristischen Fachliteratur liefert weitere Hinweise zur Frage nach Problemlagen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Änderungen.
  • Zum Schluss wurden auch Anbieter von Reiseeinzelleistungen mit Sitz im Ausland in die Analyse einbezogen.

Die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungsteile wurden abschließend miteinander abgeglichen und trianguliert. Ausgehend davon bewerteten wir die Entwicklungen seit Inkrafttreten des neuen Reiserechts und leiteten Empfehlungen an den Gesetzgeber ab.

Ergebnisse

Unsere Studie kam zu dem Ergebnis, dass sich das Angebot im Bereich der Reiseeinzelleistungen und Tagesreisen infolge der Reform des Reiserechts kaum verändert hat.

Bezüglich der Vertragsgestaltungen bieten einige Unternehmen ihren Kundinnen und Kunden weiterhin ein erhöhtes Schutzniveau. Dies betrifft sowohl die ausländischen Anbieter von Reiseeinzelleistungen als auch die inländischen Anbieter von Reiseeinzelleistungen und Tagesreisen. Ein großer Teil der Unternehmen hat hingegen seine AGB dahingehend geändert, dass nur noch das Miet- oder Werk- bzw. Dienstvertragsrecht ohne zusätzlichen Schutz gilt.

Die Ergebnisse aller durchgeführten Erhebungen sprechen dafür, dass seit Inkrafttreten des neuen Pauschalreiserechts keine Problemlagen im Bereich der Reiseeinzelleistungen und der Tagesreisen aufgetreten sind, die ursächlich auf die neue Rechtslage zurückzuführen sind. Die Studienergebnisse lieferten somit keinerlei Anhaltspunkte für einen korrigierenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Publikation

  • Ekert, St. / Staudinger, A. / Poel, L. (2020). Forschungsvorhaben zum Thema „Veranstaltermäßig vertriebene Reiseeinzelleistungen und Tagesreisen zu einem Reisepreis von bis zu 500 Euro“. Abschlussbericht. Berlin.