Ex-post Evaluation der ersten Programmphase (2016 bis 2019) des BMBF-Sonderprogramms „ÜBS-Digitalisierung“

  Zurück

Zum Hintergrund der Evaluation

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Sonderprogramm „ÜBS-Digitalisierung“ die Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren. Das Sonderprogramm lief zunächst von 2016 bis 2019 (Phase I) und wurde nahtlos um eine zweite Phase mit der Laufzeit von 2020 bis 2023 verlängert (Phase II). Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist vom BMBF sowohl mit der Programmadministration als auch mit der fachlichen Begleitung des Sonderprogramms beauftragt.

Das Sonderprogramm „ÜBS-Digitalisierung“ wurde aufgelegt, um die Digitalisierung in ÜBS zu befördern und die Verbreitung der mit der Digitalisierung verbundenen Technik zu beschleunigen. ÜBS sollten damit in dem notwendigen Anpassungsprozess an sich verändernde Anforderungen der Lern- und Arbeitswelt und in der Nutzung der sich aus der Digitalisierung eröffnenden neuen Möglichkeiten unterstützt werden. Die Förderung in der ersten Programmphase erfolgte innerhalb von zwei Förderlinien. Förderlinie 1 beinhaltete eine investive Ausstattungsförderung von digitaler Technik. Mit Förderlinie 2 wurde die Durchführung konzeptioneller Projekte (Pilotprojekte) gefördert, die u. a. Lehr-Lern-Konzepte für den Einsatz digitaler Ausstattung in der ÜBA erarbeiten und erproben sollten. Das BMBF stellte für das Sonderprogramm „ÜBS-Digitalisierung“ in Phase I insgesamt 104 Mio. € an Fördermitteln für ÜBS zur Verfügung.

Im System der beruflichen Bildung und speziell im Bereich der Erstausbildung kommen ÜBS wichtige Funktionen zu, die in § 5 Berufsbildungsgesetz und § 26 Handwerksordnung verankert sind. In ihnen ist geregelt, „dass Teile der Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden, wenn und soweit es die Berufsausbildung erfordert (überbetriebliche Berufsausbildung).“ ÜBS unterstützen die Ausbildungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und sichern die Qualität der Ausbildung in der Fläche. Das Sonderprogramm „ÜBS-Digitalisierung“ zielt somit nicht nur auf die Einrichtungen der überbetrieblichen Ausbildung selbst, sondern mittelbar auch auf dort unterwiesene Auszubildende und die Wirtschaft insgesamt, die auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen ist. Mit dem Sonderprogramm soll zur Modernisierung der Ausbildung von Fachkräften insbesondere für KMU beigetragen werden. Seit dem Jahr 2019 ist das Sonderprogramm „ÜBS-Digitalisierung“ Teil der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung. Im Handlungsfeld „Digitale Bildung und Ausbildung und ihre Institutionen stärken“ kommt dem Sonderprogramm „ÜBS-Digitalisierung“ eine Schlüsselrolle zu.

Über die Evaluation

Das BIBB hat InterVal im Juli 2020 mit der rückblickenden Evaluation der ersten Programmphase des Sonderprogramms „ÜBS-Digitalisierung“ beauftragt. Aufgabe der Evaluation war die Durchführung einer auf Programmebene verorteten Zielerreichungs-, Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitskontrolle im Sinne der Erfolgskontrolle nach Bundeshaushaltsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Im Fokus der Evaluation stand die Forschungsfrage, ob und wie es dem Sonderprogramm „ÜBS-Digitalisierung“ in Phase I gelungen ist, zur Verbreitung digitaler Ausstattung und der Modernisierung der Ausbildung in den ÜBS beizutragen. Betrachtet werden sollten dabei insbesondere die geförderten Bildungsstätten, ihr Ausbildungspersonal und die Teilnehmenden überbetrieblicher Ausbildung sowie die Wirkungen des Sonderprogramms auf diese Zielgruppen. Neben der rückblickenden Bewertung von Phase I sollten auch Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Programms in der aktuell laufenden zweiten Programmphase gegeben werden.

Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurden sieben größere Arbeits- und Analyseschritte durchgeführt:

  • Analyse des Programmverlaufs anhand von Förderdaten
  • Onlinebefragung von ÜBS-Leitungen, Ausbildenden und Auszubildenden
  • Literaturauswertung zum betrieblichen Nutzen der Überbetrieblichen Ausbildung
  • Dokumentenanalysen und Interviews zu allen acht Pilotprojekten
  • Qualitative Befragung von Stakeholdern, Expertinnen und Experten
  • Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • Synthese aller Einzelergebnisse und Ableitung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Ergebnisse

Der Abschlussbericht zur Evaluation der ersten Programmphase wurde im Februar 2021 dem Auftraggeber übergeben. Er wurde nicht zur Veröffentlichung freigegeben.