Evaluierung der Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reform)

  Zurück

Über das Gesetz

Im September 2009 trat das „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“ in Kraft (Artikel 1 des „FGG-Reformgesetzes“). Es führte zu einer Neuordnung der Regelungen für Familiensachen sowie für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, darunter Betreuungs- und Unterbringungs- sowie Nachlass- und Registersachen. Das bis dahin geltende Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) und das dato geltende Familienverfahrensrecht in Buch 6 der Zivilprozessordnung wurden durch die Neuregelung ersetzt. Neben der grundlegenden strukturellen Überarbeitung gab es auch mehrere wesentliche inhaltliche Änderungen. Durch die Reform sollten u. a. Regelungslücken geschlossen, die rechtsstaatliche Ausgestaltung von Verfahren verbessert sowie anwenderfreundlichere Sprache und Aufbau des Gesetzes erreicht werden. Ein zentrales inhaltliches Ziel war es, konfliktvermeidende und konfliktlösende Elemente in familiengerichtlichen Verfahren zu stärken.

Über die Evaluation

Im Fokus der Gesetzesevaluation stand die Frage nach der Praxisbewährung des Gesetzes aus Sicht unterschiedlicher Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender, u. a. Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Anwältinnen und Anwälte sowie Notarinnen und Notare. Die notwendige rechtswissenschaftliche Expertise brachte zum einen Frau Prof. Dr. Bettina Heiderhoff vom Institut für Deutsches und Internationales Familienrecht und zum anderen eine Gruppe juristischer Fachberater ein. Eine besondere Herausforderung dieses Vorhabens lag darin, sozial- und rechtswissenschaftliche Elemente miteinander zu verknüpfen:

  • Sekundärdatenanalyse von Gerichts- und Verfahrensstatistiken sowie juristischem Schrifttum,
  • teilstandardisierte Online-Befragung von mehreren Tausend, von der Reform betroffenen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern. Die Stichprobenziehung realisierten wir mithilfe relevanter Institutionen und Verbände, u. a. Anwalts- und Notarkammern und den Landesjustizverwaltungen.
  • Um die Perspektive des Bundesgerichtshofs in die Gesamtbetrachtung zu integrieren, wurden ausgewählte Zivilsenate um Stellungnahmen zu zentralen Elementen der Reform gebeten.

Ergebnisse

Auf Grundlage einer sehr breiten empirischen Basis beantworteten wir die Frage, inwiefern die Reform als Ganzes aus Sicht der Praxis ihre Ziele erreicht hat und wie sich die einzelnen Reformelemente bewährt haben. Sämtliche Ergebnisse können Sie in unserer Veröffentlichung nachlesen.

Publikation

  • Ekert, St. / Heiderhoff, B. / Valtin, A. / Frankemölle, B. / Nickisch, D. / Meyer, St. (2018). Evaluierung der FGG-Reform. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.). Abschlussbericht. Berlin.

    Volltext