Evaluation zur Förderung von Jugendwohnheimen
Zum Hintergrund der Studie
Auf dem deutschen Ausbildungsmarkt stehen sich Regionen mit Versorgungs-, Besetzungs- oder Passungsproblemen gegenüber. Mobilität von Bewerberinnen und Bewerbern unterstützt den Ausgleich dieser regionalen Disparitäten. Jugendwohnheime, die den Jugendlichen preiswerten Wohnraum, Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung am Ort ihrer Ausbildung bieten, können die Bereitschaft zu dieser Mobilität erhöhen. Ein zeitgemäßer Zustand der Einrichtungen ist dafür erforderlich, dass Jugendwohnen den Auszubildenden attraktiv erscheint.
Vor diesem Hintergrund fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 80a und § 80b (SGB III) Sanierungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen der Jugendwohnheime durch Darlehen und (Zins-) Zuschüsse. Voraussetzung ist, dass dies zum Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt und zur Förderung der Berufsausbildung erforderlich ist und Träger oder Dritte sich in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen.
Über die Evaluation
Die für diese Förderung zuständige Bundesagentur für Arbeit hatte Interesse, mehr über die Wirksamkeit und den Bedarf dieser Förderung zu erfahren. Hierfür hatte sie
Hierfür wurde ein Mixed-Method-Ansatz verfolgt, der quantitative und qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung kombinierte. Eine Online-Befragung der Einrichtungen lieferte eine Bestandsaufnahme zu Fragen der Investitionsbedarfe und der Förderung. Wirkungen wurden schwerpunktmäßig durch eine Online-Befragung von Auszubildenden ermittelt. Im Anschluss erfolgte eine qualitative Vertiefung durch Expertinnen- und Experteninterviews und problemzentrierte Interviews mit verschiedenen Akteuren des Jugendwohnens (z. B. Jugendwohnheimträger, Bewohnerinnen und Bewohner, Eltern, Betriebe, Arbeitgeberservice sowie politische Verantwortliche).
Ergebnisse
Die Ergebnisse der Evaluation werden demnächst an dieser Stelle veröffentlicht.