„Das ist mein Recht“ – Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Sachsen aus der Perspektive sächsischer Kinder und Jugendlicher

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Zum Hintergrund des Vorhabens

Kinder und Jugendliche sind schutzbedürftig und haben besondere Ansprüche hinsichtlich ihrer Entwicklung, Förderung und ihrer Mitbestimmung. Die UN-Kinderrechtskonvention normiert zentrale Rechte dieser jüngsten Altersgruppen. Sie legt wesentliche Standards zur Wahrung des Kindeswohls fest und umfasst Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte. 

Im Freistaat Sachsen ist es Aufgabe der Kinder- und Jugendbeauftragten, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu beobachten und Anregungen für eine stärkere Umsetzung der Kinderrechte zu geben. Im Rahmen einer Studie für die Kinder- und Jugendbeauftragte des Bundeslandes untersucht InterVal die Perspektive von sächsischen Kindern und Jugendlichen auf die Verwirklichung ihrer Rechte.

Über die Studie

Ziel unserer Studie ist es, Erkenntnisse zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention aus der Perspektive junger Menschen im Freistaat Sachsen zu gewinnen. Ergänzend erfassen wir auch die Perspektive von Erwachsenen (z. B. Familienangehörige, Fachkräfte freier Träger, Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte).

Der Schwerpunkt der Studie liegt auf der Frage, wie Kinder und Jugendliche ihren Alltag erleben und inwiefern sie in verschiedenen Lebensbereichen (z. B. Wohnort, Schule, Familie, Freizeit) einbezogen und beteiligt werden (im Sinne von Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention). Dabei sollen insbesondere auch die Perspektiven von Minderjährigen in spezifischen Lebenslagen beleuchtet werden – beispielsweise mit Erfahrungen mit Migration, Inklusion, Leben außerhalb der Herkunftsfamilie sowie als queere Minderjährige. Es soll eruiert werden, ob diese vor besonderen Herausforderungen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte stehen.

Um diesen Fragen nachzugehen, führt InterVal im Jahr 2023 verschiedene Primärerhebungen durch. Dazu zählen zum einen Fokusgruppeninterviews mit Kindern und Jugendlichen zwischen acht und 18 Jahren in verschiedenen Einrichtungen sowie in Schulen. Zum anderen werden teilstandardisierte Befragungen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen umgesetzt. Dabei erfolgt eine Einordnung der Ergebnisse mittels bereits vorliegender Sekundärdaten.