InterVal unterstützt das BIBB bei der Evaluation des novellierten Berufsbildungsgesetzes

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In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) untersucht die InterVal GmbH, wie sich die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von 2020 bislang ausgewirkt hat. Eines der wesentlichen Ziele der Novelle ist die Entlastung ehrenamtlicher Prüfungsausschüsse durch die Neuregelung von Prüfungsabnahmen. 

Die Entlastung der Prüfungsausschüsse soll vor allem durch zwei Maßnahmen erreicht werden: Zum einen durch die Möglichkeit, die Abnahme und abschließende Bewertung von Prüfungsleistungen ganz oder teilweise an die Mitglieder einer sogenannten Prüferdelegation zu übertragen (§§ 39, 40, 42 BBiG), zum anderen die Möglichkeit, zwei statt drei Prüfende für die Abnahme und Bewertung von nicht flüchtigen Prüfungsleistungen einzusetzen (§ 42 Abs. 5 BBiG). 

Das BIBB hat InterVal hierzu mit der Konzeption, Durchführung und Auswertung einer deutschlandweiten Befragung von zuständigen Stellen beauftragt. Damit unterstützt das Berliner Forschungsinstitut die Evaluation der Gesetzesnovelle, die das BIBB derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchführt. Mit der Erhebung werden erstmals flächendeckend quantitative und valide Strukturdaten zur Anwendung der Neureglungen und zu bestehenden Herausforderungen ermittelt sowie die Anzahl und Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen und -delegationen herausgearbeitet.

Das Berufsbildungsgesetz regelt die Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung in Deutschland. Es wurde erstmals im Jahr 1969 erlassen und seitdem mehrmals novelliert, zuletzt 2020. Mit der Novellierung sollten sowohl das Berufsausbildungssystem an aktuelle Entwicklungen angepasst als auch die Berufsausbildung attraktiver gestaltet werden. Hierfür wurden unterschiedliche Neuregelungen unter anderem auch zur Mindestausbildungsvergütung oder zur Teilzeitberufsausbildung auf den Weg gebracht. 

Die Evaluation des BIBB erfolgt bis 2026 in insgesamt fünf Teilprojekten. Teilprojekt 1 umfasst die Untersuchung der Neuregelungen für Prüfungsabnahmen. Die Befragung beginnt im Frühjahr 2024. Zentrale Ergebnisse werden gemeinsam mit dem BIBB im Mai kommenden Jahres den Sozialpartnern vorgestellt. Der Ergebnisbericht zu den Prüferneuregelungen soll im Juni 2024 vorliegen.Weitere Informationen zum Gesamtkonzept des BIBB zur Evaluation der verschiedenen Elemente der BBiG Novellierung sind hier nachzulesen.