InterVal evaluiert das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG)

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Mit der Ratifizierung des „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) hat sich Deutschland 2009 verpflichtet, eine inklusive Gesellschaft für alle Menschen zu realisieren. Insbesondere ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, wobei den spezifischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Die UN-BRK stellt Bund, Länder und Kommunen vor die Aufgabe, die Ziele und Grundsätze umzusetzen, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde im Jahr 2013 das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) novelliert. 

Das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat InterVal in Kooperation mit Prof. Dr. Tolmein mit der Evaluierung des BbgBGG beauftragt. Übergreifendes Evaluationskriterium ist die „Durchsetzungskraft“ des BbgBGG. Es geht aus diesem Grund nicht vor allem um eine rechtsimmanente Analyse des Gesetzestextes, sondern um eine Untersuchung zu den gewünschten Effekten des Gesetzes (und ggf. auch zu nicht intendierten Auswirkungen und Defiziten). Aus den Erfahrungen der Beteiligten mit der Umsetzung des Gesetzes in den letzten zehn Jahren sowie dem Fachdiskurs ist abzuleiten, welche Weiterentwicklung des BbgBGG (durch Schärfung von Formulierungen oder durch Erweiterung von Paragrafen) einen Beitrag dazu leisten kann, die Umsetzung der UN-BRK und der damit verknüpften Teilhaberechte auf Landesebene besser umzusetzen und den gesetzten Zielen näher zu kommen.

Innerhalb von vier Monaten werden wir hierzu die gesetzlichen Regelungen des BbgBGG mit zentralen fachpolitischen Dokumenten abgleichen und strukturierte Experten-Interviews mit wesentlichen Akteuren umsetzen, darunter: der Landesbehindertenbeirat, der Sprecherrat der Kommunalen Behindertenbeauftragten, die kommunalen Spitzenverbänden, der Vorstand der LIGA und die Landesbehindertenbeauftragte. Der Abschlussbericht ist bis Februar 2024 zu erstellen.

Der Gesetzestext zum BbgBGG von 2013 ist hier nachzulesen.