Bundesminister Hubertus Heil sieht sich durch InterVals Evaluation des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) bestätigt

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Evaluation der seit 1. Januar 2021 geltenden Neuregelungen in der Fleischwirtschaft veröffentlicht. Mit der Novellierung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) wurde in Fleischbetrieben ein Direktanstellungsgebot eingeführt, das heißt der Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich wurde verboten. Zudem wurde eine digitale und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung eingeführt. Die von InterVal geleitete und in Kooperation mit Prof.in Svenja Karb und der IMAP GmbH umgesetzte Evaluation zeigt, dass diese Neuregelungen greifen.

Weitere Informationen zur Evaluation und ihren Ergebnissen finden Sie hier.