Bericht der Bundesregierung zur Marktentwicklung im Bereich von Reiseeinzelleistungen

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Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2017, 2394) sind die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen in nationales Recht umgesetzt worden. Aufgrund einer umstrittenen Debatte im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages die Bundesregierung, die Marktentwicklung betreffend veranstaltermäßig vertriebener Reiseeinzelleistungen ab Geltung der neuen Vorschriften zu beobachten, um etwaige Missstände aufzudecken sowie hierüber innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren zu berichten (siehe Bundestagsdrucksache 18/12600, Seite 13).

Um diesen Berichtsauftrag zu erfüllen, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2019 die InterVal GmbH mit einem Forschungsvorhaben beauftragt, das im Herbst 2020 abgeschlossen wurde. Der Abschlussbericht, der Grundlage für die Berichterstattung der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag war (siehe Bundestagsdrucksache 19/25790), wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz inzwischen veröffentlicht.

Die Lang- und Kurzfassung des Abschlussberichts sind unten in der Publikation herunterladbar.

Ansprechpersonen sind Dr. Stefan Ekert und Lisa Poel.

Informationen zum Forschungsvorhaben finden Sie hier.

Publikation

  • Ekert, St. / Staudinger, A. / Poel, L. (2020). Forschungsvorhaben zum Thema „Veranstaltermäßig vertriebene Reiseeinzelleistungen und Tagesreisen zu einem Reisepreis von bis zu 500 Euro“. Abschlussbericht. Berlin.

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