InterVal evaluiert für das BMJV die Regelungen §§ 504a, 505 Absatz 2 Satz 2 BGB
Im Auftrag des Bundesjustizministeriums untersucht
Die Bestimmungen der §§ 504a, 505 Absatz 2 Satz 2 BGB wurden vom Gesetzgeber eingeführt, um Verbraucherinnen und Verbraucher in Fällen dauerhafter und erheblicher Überziehungen ihrer Konten besser vor übermäßigen und vermeidbaren Belastungen zu schützen. Das auf zehn Monate angelegte Forschungsvorhaben setzt
Hierfür führen die Forschenden Primärerhebungen bei Banken und Kreditinstituten, bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie bei Verbänden und weiteren Akteuren durch. Auf Basis umfangreicher und aktueller Daten wird dann geprüft und bewertet, ob sich die Vorschriften der §§ 504a, 505 Absatz 2 Satz 2 BGB in der Praxis bewährt haben und ob ggf. weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Die Erhebungen beginnen im Sommer 2020, der Schlussbericht wird dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Frühjahr 2021 übergeben.
Ansprechpersonen sind Dr. Stefan Ekert und Lisa Poel.