InterVal evaluiert für das BMJV die Regelungen §§ 504a, 505 Absatz 2 Satz 2 BGB

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Im Auftrag des Bundesjustizministeriums untersucht InterVal, wie Banken und Kreditinstitute ihre seit dem 21. März 2016 geltende Beratungsangebotspflicht umsetzen und welche Auswirkungen dies auf Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre finanzielle Belastung hat.

Die Bestimmungen der §§ 504a, 505 Absatz 2 Satz 2 BGB wurden vom Gesetzgeber eingeführt, um Verbraucherinnen und Verbraucher in Fällen dauerhafter und erheblicher Überziehungen ihrer Konten besser vor übermäßigen und vermeidbaren Belastungen zu schützen. Das auf zehn Monate angelegte Forschungsvorhaben setzt InterVal in Zusammenarbeit mit Univ.-Prof. Dr. Kai-Oliver Knops um. 

Hierfür führen die Forschenden Primärerhebungen bei Banken und Kreditinstituten, bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie bei Verbänden und weiteren Akteuren durch. Auf Basis umfangreicher und aktueller Daten wird dann geprüft und bewertet, ob sich die Vorschriften der §§ 504a, 505 Absatz 2 Satz 2 BGB in der Praxis bewährt haben und ob ggf. weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Die Erhebungen beginnen im Sommer 2020, der Schlussbericht wird dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Frühjahr 2021 übergeben.

Ansprechpersonen sind Dr. Stefan Ekert und Lisa Poel.