InterVal evaluiert die Auswirkungen des novellierten WissZeitVG

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Gemeinsam mit dem HIS Institut für Hochschulentwicklung evaluiert InterVal seit Januar 2020 die Auswirkungen einer Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf die Befristungspraxis.

Das Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen und wurde im März 2016 novelliert. Die Gesetzesänderung zielt zum einen darauf ab, die Befristungsmöglichkeiten für das wissenschaftliche Personal deutlicher einzufassen, insbesondere in Bezug auf die Bemessung von Vertragslaufzeiten. Zum anderen sollten Auslegungsprobleme des Gesetzes beseitigt werden. 

Die Evaluation wird mit enger und kontinuierlicher Begleitung durch die Stakeholder umgesetzt und nutzt einen Mixed-Methods-Ansatz. Im Zentrum stehen die Erhebung und Auswertung von Vertragsdaten bei einem Sample aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, quantitative Befragungen von Hochschulleitungen und wissenschaftlich Beschäftigten sowie qualitative Fallstudien an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Flankiert wird dies durch Dokumentenanalysen und Interviews mit Expertinnen und Experten zur Beschäftigung in der Wissenschaft.

Ansprechperson für die Evaluation ist Dr. Jörn Sommer.