Wir beraten Politik –
interdisziplinär und empirisch fundiert
Qualität – Interdisziplinarität – Offenheit
In über 150 Forschungsprojekten haben wir unsere methodisch-konzeptionelle Forschungs- und Beratungskompetenz unter Beweis gestellt und kontinuierlich ausgebaut. Wir analysieren und evaluieren Modellprojekte, Förderprogramme, Institutionen und Gesetze. Hierfür kombinieren wir qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung mit fachwissenschaftlicher Expertise.
Unsere Arbeitsschwerpunkte liegen in zwölf Themengebieten. Die präsentierten Forschungsprojekte stehen exemplarisch für unser Forschungsprofil und zeigen die Vielfalt und Breite unserer Forschung.
Neuigkeiten von InterVal
InterVal evaluiert das Persönliche Budget
Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX verfolgt das Ziel, Selbstbestimmung zu ermöglichen, indem Leistungsberechtigte als Käuferinnen und Käufer von (Dienst-) Leistungen oder als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Assistenzkräften ihrem Wunsch- und Wahlrecht nachkommen können. Die Fallzahlen bleiben trotz des Rechtsanspruchs hinter den Erwartungen zurück. Die Evaluation soll Erkenntnisse liefern, ob bzw. auf welcher Ebene und in welcher Art Umsetzungshemmnisse bestehen und welche Verbesseruns- und Weiterentwicklungsansätze vorliegen.
Veröffentlichung eines Praxisleitfadens zum „Umstieg aus der Prostitution“
Umstiegsberatung ist komplex: Eine heterogene Zielgruppe, individuelle Bedürfnisse und unterschiedliche lokale Rahmenbedingungen stellen besondere Herausforderungen dar. InterVal hat fünf Modellprojekte wissenschaftlich begleitet und wesentliche Erkenntnisse in einem Praxisleitfaden zusammengefasst.
InterVal evaluiert Faire Mobilität erneut
Seit dem Jahr 2011 werden mit dem Beratungsangebot Faire Mobilität mobil beschäftigte Unionsbürgerinnen und -bürger zu ihrem Arbeitsrecht und den Arbeitsbedingungen in Deutschland beraten und damit ein Beitrag zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen geleistet. Das Beratungsangebot wurde im Jahr 2021 aus einer Projektfinanzierung in eine gesetzliche Förderung überführt. Damit geht ein Auftrag an eine neue Evaluation einher, mit der das Bundesarbeitsministerium InterVal beauftragt hat.
Schutz vor Diskriminierung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden im Gleichbehandlungsdiskurs vor allem aus der Perspektive des Inklusionsgebots nach der UN-BRK betrachtet und für segregative Strukturen oder Entgelte unterhalb des Mindestlohnes kritisiert. Fragen der Gleichbehandlung stellen sich jedoch auch für die interne Organisation. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch in Werkstätten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat InterVal in Kooperation mit Prof. Tolmein mit einem Gutachten hierzu beauftragt.